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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Das europäische Dokument EN 61936-1:2010 "Starkstromanlagen mit Nennwechselspannungen über 1 kV - Teil 1: Allgemeine Bestimmungen" ist unverändert in diese Norm übernommen worden. Die EN 61936-1:2010 ersetzt zusammen mit der EN 50522:2010 das bisherige CENELEC-Harmonisierungsdokument HD 637 S1:1999 und damit die bisherige DIN VDE 0101 (VDE 0101):2000-01. Da in der EN 61936-1:2010 die normativen Regelungen zur Errichtung von Erdungsanlagen deutlich weniger Umfang und damit eine geringere Detaillierung als im HD 637 S1 haben, wurde durch CENELEC beschlossen, dass zeitgleich die neue Europäische Norm EN 50522:2010 erstellt wird, die in Ergänzung zur EN 61936-1:2010 den derzeitigen Regelungsbestand des HD 637 S1 für Erdungsanlagen abdeckt und als DIN EN 50522 (VDE 0101-1) übernommen wurde. Wie in der Norm erwähnt, gelten die Festlegungen der Norm bis zu einer Nennfrequenz von 60 Hz. Bis zum Erscheinen einer entsprechenden Norm sollte der Norminhalt sinngemäß auch für Gleichstromanlagen mit Nennspannungen über 1,5 kV angewendet werden. Zuständig ist das K 222 "Errichten von Starkstromanlagen über 1 kV und deren Erdung" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.
Dieses Dokument ersetzt DIN VDE 0101:2000-01; VDE 0101:2000-01 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 61936-1:2014-12; VDE 0101-1:2014-12 .
Gegenüber DIN VDE 0101 (VDE 0101):2000-01 wurden folgende wesentliche Änderungen vorgenommen: a) Präzisierung des Anwendungsbereichs (Abschnitt 1) mit explizitem Einschluss der Maststationen (unveränderte normative Regelungen siehe 7.7). b) Sämtliche Verweise sind auf IEC-Normen bezogen. c) Hinweise auf notwendige Vereinbarungen zwischen Lieferant (Hersteller) und Betreiber sind zusätzlich in einer eigenen Übersicht (4.1.2) zusammengefasst. d) Die Festlegungen für die Klima- und Umweltbedingungen (4.4) sind mit dem IEC Guide 111 abgestimmt. e) Die Mindestabstände in Luft (Tabellen 1 und 2) wurden in Übereinstimmung mit IEC 60071 gebracht. f) Abweichende Spannungswerte und die zugehörigen Mindestabstände sind im Anhang A aufgeführt. g) Die Angabe von Nennspannungen (Tabellen 1 und 2 sowie Abschnitt 5) ist entfallen. h) Bei den Regelungen für Betriebsmittel sind Festlegungen für Sicherungen (6.2.15) neu aufgenommen worden. i) Fabrikfertige Stationen für Hochspannung/Niederspannung nach IEC 62271-202 gelten im Sinne der Norm (7.5.1) nicht als Gebäude. j) Der freie und gefahrlose Zugang für das Personal (7.5.4) muss jederzeit sichergestellt sein. k) Die Bedingungen für Fluchtwege wurden vereinfacht (7.5.4). l) Die bisherige Sonderregelung für Bedienungsgänge ist entfallen. m) Die Anforderungen für den Brandschutz (8.7) wurden überarbeitet. n) Die einzuhaltenden Abstände (Tabelle 3) richten sich nicht mehr nach der elektrischen Leistung des Transformators, sondern nach der Isolierflüssigkeitsmenge. o) Für Transformatoren mit K-Flüssigkeiten werden modifizierte Abstände definiert. p) Für Transformatoren mit einer Flüssigkeitsmenge < 1 000 l werden keine besonderen Abstände zu anderen Transformatoren oder anderen Objekten gefordert. q) Für Planung, Errichtung, Überprüfung und Wartung von Erdungsanlagen (Abschnitt 10) werden nur noch grundlegende Anforderungen gestellt. r) Normative und informelle Anhänge sind weitgehend entfallen.