Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
Bitte beachten Sie, dass neue Registrierungen und manuell zu bearbeitende Anliegen erst ab diesem Zeitpunkt bearbeitet werden.
Bestellungen und Downloads können Sie selbstverständlich jederzeit online durchführen, und unsere FAQ bieten Ihnen viele hilfreiche Informationen.
Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage, eine besinnliche Zeit und ein gesundes Neues Jahr!
Ihre DIN Media GmbH
Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Norm [AKTUELL]
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Dieser Teil der IEC 61347 legt besondere Sicherheitsanforderungen fest für Startgeräte (Zündgeräte und andere Starter als Glimmstarter) für Leuchtstofflampen und andere Entladungslampen zum Betrieb an Wechselspannungsnetzen bis zu 1 000 V, 50 Hz oder 60 Hz, die Startimpulse von nicht mehr als 100 kV erzeugen und die gemeinsam mit Lampen und Vorschaltgeräten verwendet werden, für die IEC 60081, IEC 60188, IEC 60192, IEC 60662, IEC 60901, IEC 61167, IEC 61195, IEC 61199, IEC 61347-2-8 und IEC 61347-2-9 gelten. Er gilt nicht für Glimmstarter oder Startgeräte, die in Entladungslampen eingebaut sind oder die von Hand betätigt werden. Für Vorheiztransformatoren für Leuchtstofflampen gilt IEC 61347-28. Zuständig ist das DKE/UK 521.3 "Geräte für Lampen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.
Gegenüber DIN EN 61347-2-1 (VDE 0712-31):2006-08, DIN EN 61347-2-1 Berichtigung 1 (VDE 0712-31 Berichtigung 1):2007-04 und DIN EN 61347-2-1 Berichtigung 2 (VDE 0712-31 Berichtigung 2):2011-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Der Begriff "maximale Gehäusetemperatur unter anomalen Bedingungen" wurde unter 3.7 ergänzt; b) Die "verbindlichen Aufschriften" unter 7.1 wurden ergänzt; c) Abschnitt 15 zur Erwärmung unabhängiger Startgeräte wurde vollständig überarbeitet und um Einbau-Startgeräte ergänzt.