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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Eine Aufstellung aller Teile der internationalen Normenreihe IEC 61010 unter dem allgemeinen Titel "Sicherheitsbestimmungen für elektrische Mess-, Steuer-, Regel- und Laborgeräte" kann auf der Internetseite von IEC eingesehen werden. Der hier vorliegende Teil IEC 61010-2-012 "Besondere Anforderungen an Klima- und Umwelttestgeräte und andere Temperatur-Konditionierungsgeräte" muss zusammen mit der neuesten Ausgabe von IEC 61010-1 angewendet werden. Diese Norm wurde auf Basis der dritten Ausgabe (2010) von IEC 61010-1 erarbeitet. IEC 61010-2-012 ergänzt oder ändert die korrespondierenden Abschnitte von IEC 61010-1, wodurch diese Norm in IEC 61010-2-012 "Besondere Anforderungen an Klima- und Umwelttestgeräte und andere Temperatur-Konditionierungsgeräte" überführt wird. Wird ein bestimmter Abschnitt oder Unterabschnitt von Teil 1 in diesem Teil nicht erwähnt, so gilt dieser Abschnitt oder Unterabschnitt soweit anwendbar. Wird in diesem Teil "Ergänzung", "Änderung", "Ersatz" oder "Streichung" angegeben, so gilt der entsprechend angepasste Text von Teil 1 der Norm. In dieser Norm 1) werden folgende Schriftarten verwendet: - Anforderungen: in Normalschrift, - ANMERKUNGEN: in Kleinschrift, - Konformität und Prüfungen: in Kursivschrift, - Begriffe, die überall in dieser Norm verwendet werden und in Abschnitt 3 definiert sind: in KAPITÄLCHEN. 2) Abschnitte, Bilder, Tabellen und Anmerkungen, die zusätzlich zu jenen in Teil 1 enthalten sind, werden mit 101, 102 und so weiter nummeriert. Zusätzliche Anhänge sind nummeriert beginnend mit AA. Der hier vorliegende Teil 2-12 der internationalen Normenreihe IEC 61010 "Sicherheitsbestimmungen für elektrische Mess-, Steuer-, Regel- und Laborgeräte" spezifiziert Sicherheitsanforderungen für elektrische Geräte und deren Zubehör in den Kategorien a) bis c), wo auch immer diese eingesetzt werden sollen, und wenn diese Geräte eines oder mehrere der folgenden Merkmale aufweisen: - Eine KÄLTEANLAGE, die von einer integrierten Wärmefunktion so gesteuert oder beeinflusst wird, dass die Kombination aus Heiz- und Kühlsystem im Vergleich zu den einzeln betrachteten Systemen zusätzliche und/oder schwerere GEFÄHRDUNGEN hervorrufen kann. - Die Materialien, die in der vorgesehenen Anwendung behandelt werden, führen der KÄLTEANLAGE beträchtliche Wärme zu, sodass von der KÄLTEANLAGE zusätzliche und/oder schwerere GEFÄHRDUNGEN ausgehen, als sie bei der maximalen BEMESSENEN Umgebungstemperatur von der KÄLTEANLAGE alleine ausgehen würden. - Eine Bestrahlungsfunktion der Materialien, die behandelt werden, ruft eine zusätzliche GEFÄHRDUNG hervor. - Eine Funktion, die die behandelten Materialien übermäßiger Feuchte, Kohlendioxyd, Salznebel oder anderen Substanzen aussetzt, die zu zusätzlichen GEFÄHRDUNGEN führen können. - Eine Funktion zur MECHANISCHEN BEWEGUNG, die zusätzliche GEFÄHRDUNGEN hervorruft. - Vorkehrungen, die es dem BENUTZER erlauben, in den Betriebsbereich hineinzulaufen, um die zu behandelnden Materialien zu laden oder zu entladen. Diese Fachgrundnorm ist vorrangig dafür vorgesehen, die Geräte-Sicherheitsnorm für jene Geräte zu sein, die im Anwendungsbereich aufgeführt sind. In Übereinstimmung mit den Prinzipien, die im IEC Guide 104 und ISO/IEC Guide 51 dargelegt sind, muss sie von den Normenausschüssen jedoch auch bei der Erstellung von Veröffentlichungen für solche Geräte herangezogen werden, die denen im hier vorliegenden Anwendungsbereich ähnlich sind. Diese Norm IEC 61010-2-012 bezieht sich zusammen mit dem Teil 2-010 und dem Teil 2-011 auf die speziellen GEFÄHRDUNGEN, die mit dem Erhitzen oder Kühlen von Materialien durch Geräte verbunden sind. Die einzelnen Normen sind wie folgt eingeteilt: - IEC 61010-2-010: Bezieht sich speziell auf die GEFÄHRDUNGEN, die mit Geräten mit Heizeinrichtungen assoziiert sind. - IEC 61010-2-011: Bezieht sich speziell auf die GEFÄHRDUNGEN, die mit Geräten mit KÄLTEANLAGEN assoziiert sind. - IEC 61010-2-012: Bezieht sich speziell auf die GEFÄHRDUNGEN, die mit Geräten, die sowohl Heizeinrichtungen als auch KÄLTEANLAGEN beinhalten, assoziiert sind, und die miteinander wechselwirken, sodass für beide Einrichtungen zusammen eine zusätzliche oder höhere GEFÄHRDUNG vorliegt, als bei einzelner Betrachtung der einzelnen Einrichtungen. Die Norm bezieht sich auch auf die GEFÄHRDUNGEN, die entstehen können, durch die Behandlung von Materialien mit anderen Faktoren wie Strahlung, übermäßiger Feuchte, Co2 und MECHANISCHER BEWEGUNG und so weiter. Wenn das Gerät nur eine Einrichtung zum Erhitzen von Material enthält und keine KÄLTEANLAGE vorhanden ist, oder wenn andere Umweltfaktoren zutreffen, dann gilt Teil 2-10, ohne dass Teil 2-11 oder Teil 2-12 angewendet werden müssen. Wenn jedoch neben einer Heizeinrichtung auch eine KÄLTEANLAGE betrieben wird und wenn die Materialien während der Behandlung im betreffenden Gerät beträchtliche Wärme in das System einbringen, dann muss ermittelt werden, ob die Wechselwirkung zwischen beiden Einrichtungen zusätzliche oder höhere GEFÄHRDUNGEN in Bezug zur einzelnen Bewertung der Einrichtungen hervorruft (siehe Flussdiagramm für den Auswahlprozess). Wenn die Wechselwirkung zwischen der Heiz- und der Kühleinrichtung keine zusätzliche oder höhere GEFÄHRDUNG hervorruft, dann gelten die Teile 2-10 und 2-11 für ihre jeweiligen Funktionen. Wenn aber umgekehrt zusätzliche oder höhere Gefährdungen hervorgerufen werden, dann ist nur Teil 2-12 und weder Teil 2-10 noch Teil 2-11 anzuwenden. Zuständig ist das DKE/K 913 "Sicherheitsanforderungen an typische Geräte, Einrichtungen und Systeme für Labor und Unterricht" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN IEC 61010-2-012:2023-07; VDE 0411-2-012:2023-07 .