Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Norm [AKTUELL]
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Die Konstruktion softwarebasierter Leittechnik zum Einsatz für die Reaktorsicherheit ist in Bezug auf die zu erfüllenden Sicherheitsanforderungen eine besondere Herausforderung. Die in Kernkraftwerken für sicherheitstechnische Zwecke verwendete Software, deren unterstützte Funktionen oft nur in Notfällen erforderlich sind, muss vor Verwendung im Betrieb vollständig validiert und qualifiziert werden. Um die geforderte hohe Zuverlässigkeit zu erreichen, muss während des gesamten Lebenszyklus von den grundsätzlichen Anforderungen über die verschiedenen Entwicklungsphasen bis zu den Verifizierungs- und Validierungs-Prozeduren für Betrieb und Wartung große Sorgfalt aufgewendet werden. Es ist das Ziel dieser Norm, die diesbezüglichen Sicherheitsaspekte anzusprechen und Anforderungen zur Erreichung der notwendigen hohen Software-Qualität bereitzustellen. Die Anforderungen in dieser Norm dienen der Erstellung einer hochzuverlässigen Software. Dabei wird jede Stufe der Software-Entwicklung und Dokumentation angesprochen, einschließlich Anforderungsspezifikation, Auslegung, Realisierung, Verifizierung, Validierung und Betrieb. Diese Norm stellt Anforderungen für die Software rechnerbasierter leittechnischer Systeme in Kernkraftwerken bereit, die entsprechend der Definition in DIN IEC 61226 (VDE 0491-1) Funktionen der Kategorie A ausführen. Für Software leittechnischer Systeme, die nur Funktionen der Kategorie B oder C ausführen, sind die Anforderungen und Anleitungen in DIN EN 62138 (VDE 0491-3-3) anwendbar. Zuständig ist das UK 967.1 "Leittechnik für kerntechnische Anlagen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.
Dieses Dokument ersetzt DIN IEC 60880:2007-08; VDE 0491-3-2:2007-08 .
Gegenüber DIN IEC 60880 (VDE 0491-3-2):2007-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Geltungsbereich auf alle EU- und EFTA-Staaten ausgedehnt, b) Verweisungen aktualisiert.