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Teil -2-13 der Reihe IEC 60695 spezifiziert Einzelheiten für die Prüfung mit dem Glühdraht, die als Brennbarkeitsprüfung zur Bestimmung der Glühdrahtentzündungstemperatur (GWIT) an Prüflingen aus festen elektrischen Isolierstoffen oder anderen festen Werkstoffen ausgeführt wird. GWIT ist die um 25 K (bzw. 30 K) erhöhte Temperatur der nach dem hier genormten Verfahren angewandten maximalen Prüftemperatur, bei welcher ein geprüftes Material a) sich nicht entzündet, oder b) im Falle andauernder und kontinuierlicher Verbrennung mit Flamme jedes einzelne Auftreten von Entflammung nicht länger als 5 s anhält und der Prüfling dabei nicht völlig verzehrt wird. Dieses Material-Prüfverfahren wird an einer Serie von standardisierten Prüflingen durchgeführt. Die damit gewonnenen Daten sowie auch Daten, welche über die Prüfmethode der Glühdrahtbrennbarkeitstemperatur (GWFI) nach IEC 60695-2-12 ermittelt werden, können dann in einem Prozess der Materialvorauswahl nach IEC 60695-1-30 herangezogen werden für eine Bewertung zur Eignung von Materialien nach Anforderungen der IEC 60695-2-11. IEC 60695-2-13 ist eine Sicherheitsgrundnorm. Sie richtet sich an Technische Komitees zur Umsetzung in Normen und in Einklang mit IEC Guide 104 sowie ISO/IEC Guide 51. Eine anwendungsspezifische Einbindung dieser Sicherheitsgrundnorm obliegt dann dem jeweiligen Technischen Komitee. Zuständig ist das DKE/K 133 "Prüfverfahren zur Beurteilung der Brandgefahr von elektrotechnischen Produkten und Isolierstoffen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 60695-2-13:2011-10; VDE 0471-2-13:2011-10 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN IEC 60695-2-13:2022-11; VDE 0471-2-13:2022-11 .
Gegenüber DIN EN 60695-2-13 (VDE 0471-2-13):2011-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) redaktionelle Änderungen; b) Normative Verweisungen aktualisiert; c) in 4.2 nun 30 Prüflinge empfohlen; d) in 7.2 keine Untergrenze der Luftfeuchte mehr; e) in 8.3 die Festlegung gestrichen, bei Versagen die Prüfung mit neuen Prüflingen zu wiederholen; f) 10.2 präzisiert.