Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage, eine besinnliche Zeit und ein gesundes Neues Jahr!
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Norm [AKTUELL]
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Die in dieser Internationalen Norm beschriebenen Verfahren betreffen den Nachweis und die Bestimmung von spezifizierten Additiven in ungebrauchten und gebrauchten Isolierflüssigkeiten auf Mineralölbasis. Diese Nachweisverfahren können auch eingesetzt werden, um zu bestimmen, ob eine Isolierflüssigkeit auf Mineralölbasis ein Additiv entsprechend der Spezifikation des Lieferanten enthält. Die Bestimmungsverfahren werden zur quantitativen Bestimmung von Additiven verwendet, die bekanntermaßen vorhanden sind, oder die zuvor durch ein geeignetes Nachweisverfahren nachgewiesen wurden. Diese Internationale Norm erhebt nicht den Anspruch, alle Sicherheitsprobleme, die im Zusammenhang mit ihrer Anwendung entstehen können, zu behandeln. Es liegt in der Verantwortung des Anwenders dieser Norm, geeignete Gesundheits- und Sicherheitsverfahren zu entwickeln und anzuwenden, und zutreffende behördliche Einschränkungen vor ihrer Anwendung zu identifizieren. Die mineralischen Isolieröle, die Gegenstand dieser Norm sind, müssen mit gebührender Aufmerksamkeit für die persönliche Hygiene behandelt werden. Der direkte Kontakt mit den Augen kann leichte Reizungen verursachen. Im Fall des Augenkontaktes muss eine Spülung mit ergiebigen Mengen reinen, fließenden Wassers durchgeführt und medizinische Hilfe gesucht werden. Einige der Verfahren, auf die in dieser Norm Bezug genommen wird, schließen die Anwendung von Prozessen ein, die zu gefährlichen Situationen führen können. Auf die jeweils zur Anleitung heranzuziehende Norm wird daher ausdrücklich hingewiesen. Diese Norm bezieht Mineralöle, Chemikalien und gebrauchte Probengefäße in die Betrachtung mit ein. Die Entsorgung dieser Materialien muss in Übereinstimmung mit den lokalen Vorschriften unter Berücksichtigung des Einflusses auf die Umwelt erfolgen. Jegliche Vorsichtsmaßnahme muss getroffen werden, um eine Freisetzung von Mineralöl in die Umwelt zu vermeiden. Zuständig ist das K 182 "Flüssigkeiten und Gase für elektrotechnische Anwendung" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.