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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Dieser Teil der Internationalen Norm IEC 60664 enthält Anforderungen an die Bemessung der Luft- und Kriechstrecken für Abstände gleich oder unter 2 mm für gedruckte Schaltungen und vergleichbare Anordnungen, bei denen die Luft- und Kriechstrecke auf dem gleichen Weg entlang der Isolierstoffoberfläche verlaufen, so wie es in den Beispielen 1, 5 und 11 im Unterabschnitt 4.2 der Norm IEC 60664-1 angegeben ist. Die in Teil 5 beschriebene Bemessung ist genauer als die in Teil 1 angegebene. Ist die erreichbare höhere Genauigkeit nach Teil 5 nicht gefordert, darf stattdessen Teil 1 angewendet werden.
Die Norm kann nur als Gesamtheit angewendet werden. Wird die Norm zur Bemessung der Luft- und Kriechstrecken herangezogen, müssen alle Abschnitte anstelle der entsprechenden in IEC 60664-1 enthaltenen Abschnitte angewendet werden. Für Luft- und Kriechstrecken größer als 2 mm und für allgemeine feste Isolierungen gilt Teil 1.
Die Beschränkung auf Abstände gleich oder unter 2 mm gilt für die Basisisolierung oder zusätzliche Isolierung. Der Gesamtabstand für verstärkte Isolierung oder doppelte Isolierung kann größer als 2 mm sein.
Die Norm beruht auf den folgenden Bemessungskriterien:
Für die Ermittlung der jeweiligen Wasseranlagerungsgruppe für noch nicht klassifizierte Isolierstoffe ist ein Prüfverfahren angegeben.
Für die Norm DIN EN 60664-5 (VDE 0110 Teil 5) ist das K 123 "Isolationskoordination für Niederspannungs-Betriebsmittel" zuständig.
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 60664-5:2008-05; VDE 0110-5:2008-05 .