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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Teil 5 der Reihe DIN EN 60664 (VDE 0110) enthält Anforderungen für die Bemessung der Luft- und Kriechstrecken für Abstände gleich oder unter 2 mm für gedruckte Schaltungen und vergleichbare Anordnungen, bei denen die Luft- und die Kriechstrecke auf dem gleichen Wege entlang der Isolierstoffoberfläche verlaufen.
Die Bemessung in dieser Norm ist genauer als die in DIN EN 60664-1 (VDE 0110-1) angegebene. Wenn jedoch die mit dieser Norm erreichbare höhere Genauigkeit nicht notwendig ist, darf stattdessen DIN EN 60664-1 (VDE 0110-1) angewendet werden.
Die Norm kann nur als Gesamtheit angewendet werden. Es ist nicht erlaubt, einen oder mehrere Abschnitte aus dieser Norm auszuwählen und anstelle der entsprechenden Abschnitte von Teil 1 zu verwenden. Darüber hinaus kann dieser Teil von DIN EN 60664 (VDE 0110) nur zusammen mit DIN EN 60664-1 (VDE 0110-1) angewendet werden.
Wird der Teil 5 zur Bemessung der Luft- und Kriechstrecken gleich oder unter 2 mm verwendet, müssen alle Abschnitte anstelle der entsprechenden in DIN EN 60664-1 (VDE 0110-1) enthaltenen Abschnitte angewendet werden. Für Luft- und Kriechstrecken größer als 2 mm und für feste Isolierungen im Allgemeinen gilt nach wie vor DIN EN 60664-1 (VDE 0110-1).
Für die Norm ist das DKE/K 123 "Isolationskoordination für Niederspannungs-Betriebsmittel" zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 60664-5:2004-04; VDE 0110-5:2004-04 .
Gegenüber DIN EN 60664-5 (VDE 0110-5):2004-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Ergänzung der Japanischen Netzbedingungen in Bezug auf die Bemessungs-Stoßspannungen, die zusammengefassten Spannungen und die Nennspannungen der Stromversorgungssysteme bei unterschiedlicher Begrenzung der Überspannungen; b) Ergänzung der Bemessung der Luftstrecken für Abstände unter 0,01 mm; c) Anpassung von Tabelle und Berechnungsformel bezüglich der Prüfspannungen zum Nachweis der Luftstrecken in unterschiedlichen Höhen; d) Ergänzung der Interpolation von Kriechstrecken für Funktionsisolierung; e) Überarbeitung des früheren Abschnitts 4 "Prüfungen und Messungen" (jetzt Abschnitt 6) mit dem Ziel einer genaueren Beschreibung der Prüfungen und deren Zweck, der Prüfgeräte und möglicher Alternativen.