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Teil 1 der Normenreihe DIN EN 60664 (VDE 0110-1) enthält Festlegungen der Isolationskoordination für Betriebsmittel in Niederspannungsanlagen. Er gilt für Betriebsmittel zum Einsatz bis zu einer Höhe von 2 000 m über Meereshöhe (NN) und mit einer Bemessungs-Wechselspannung bis 1 000 V mit Nennfrequenzen bis 30 kHz oder einer Bemessungs-Gleichspannung bis 1 500 V.
Festgelegt sind die Anforderungen für Luftstrecken, Kriechstrecken und feste Isolierungen von Betriebsmitteln, begründet auf deren Leistungsmerkmalen. Eingeschlossen sind Verfahren für elektrische Prüfungen in Bezug auf die Isolationskoordination.
Die wesentlichen Änderungen gegenüber der vorangegangenen Ausgabe DIN EN 60664-1 (VDE 0110-1):2003-11 sind folgende Punkte:
Für den Teil 1 von DIN EN 60664 (VDE 0110-1) ist das DKE/K 123 "Isolationskoordination für Niederspannungs-Betriebsmittel" zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 60664-1:2003-11; VDE 0110-1:2003-11 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN IEC 60664-1:2022-07; VDE 0110-1:2022-07 .
Gegenüber DIN EN 60664-1 (VDE 0110-1):2003-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Ergänzung der Japanischen Netzbedingungen in Bezug auf die Bemessungs-Stoßspannungen, die zusammengefassten Spannungen und die Nennspannungen der Stromversorgungssysteme bei unterschiedlicher Begrenzung der Überspannungen; b) Ergänzung der Bemessung der Luftstrecken für Abstände unter 0,01 mm; c) Anpassung von Tabelle und Berechnungsformel bezüglich der Prüfspannungen zum Nachweis der Luftstrecken in unterschiedlichen Höhen; d) Ergänzung der Interpolation von Kriechstrecken für Funktionsisolierung; e) Ergänzung der Bemessung von Kriechstrecken unter Berücksichtigung von Rippen; f) Überarbeitung des früheren Abschnitts 4 "Prüfungen und Messungen" (jetzt Abschnitt 6) mit dem Ziel einer genaueren Beschreibung der Prüfungen und deren Zweck, der Prüfgeräte und möglicher Alternativen für die Prüfungen; g) Änderung des Status von Anhang C "Teilentladungsprüfverfahren" von einem ehemaligen Fachbericht TR2 (heute TS genannt) zu einem normativen Anhang C.