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Norm [AKTUELL]
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In der Norm sind Anforderungen an Leuchten für Straßenbeleuchtung, Wegebeleuchtung und andere öffentliche Außenbeleuchtungsanwendungen sowie für Tunnelbeleuchtung und säulen-integrierte Leuchten festgelegt, die in einer Mindesthöhe von 2,5 m angebracht sind. Die Leuchten sind zur Verwendung mit elektrischen Lichtquellen an Versorgungsspannungen bis einschließlich 1 000 V bestimmt. Die Norm gilt in Verbindung mit den Hauptabschnitten nach DIN EN 60598-1 (VDE 0711-1), auf die Bezug genommen wird. Für die Norm ist das UK 521.4 "Leuchten" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE zuständig.
Gegenüber DIN EN 60598-2-3 (VDE 0711-2-3):2003-07 und DIN EN 60598-2-3 Berichtigung 1 (VDE 0711-2-3 Berichtigung 1):2005-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Die bei IEC erschienene Änderung A1:2011 zur IEC 60598-2-3:2002, die inzwischen als Änderung A1:2011 zur EN 60598-2-3:2003 ratifiziert ist, wurde eingearbeitet. b) Durch die Änderung A1 wurden geändert: - 3.1.1 und Anhang ZA: Die normativen Verweisungen wurden mit IEC 62262:2002 ergänzt. - 3.5: Die Anforderungen an die Aufschriften wurden mit der Angabe der maximalen Montagehöhe der Leuchte erweitert. - 3.6.5: Das Verfahren zur Beurteilung der Glasabdeckung aus Glas, das in kleine Stücke zerbricht, wurde überarbeitet und auf die Verwendung von Glas mit hoher Stoßfestigkeit erweitert. - 3.12.3: Die Angabe von Temperaturgrenzwerten für Glasabdeckungen wurde neu eingeführt.