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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Die Norm behandelt die Sicherheit von Elektrofischereigeräten mit deren Hilfe Wasser für den Fischfang elektrifiziert werden kann oder Sperren gegen alle im Wasser lebenden Tiere errichtet werden. In Anhängen werden gesonderte Anforderungen an Elektrofischereigeräte, die auf Booten montiert werden können und an Elektrofischereigeräte mit Verbrennungsmotor, aufgeführt. Die Bemessungsspannung der in dieser Norm beschriebenen Geräte beträgt maximal 250 V für Einphasengeräte und 480 V für andere Geräte. Bei Elektrofischereigeräten zum dauerhaften Anschluss an festverlegte Leitungen kann die Bemessungsspannung auch bis zu 1 000 V betragen. Diese Norm deckt für die vorstehend aufgeführten Geräte die grundsätzlichen Elemente der Sicherheitsgrundsätze für elektrische Ausrüstung zur Benutzung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen (LVD - 2006/95/EG) ab. Gegenüber DIN EN 60335-2-86 (VDE 0686):2006-02 wurden Abschnitt 3 sowie Anhang ZZ an die aktuellen Standardsätze angepasst. Im Abschnitt 7.12 wurden Vorgaben aufgenommen wie auf den Einsatz elektrischer Fischereigeräte hinzuweisen ist. In Abschnitt 22 wurden die Angaben für den Kippschalter, Totmannschalter und Geräte mit Batterien geändert. Neu sind im Anhang ZE die Anforderungen für elektrische Fischereigeräte mit einem eingebauten Verbrennungsmotor und im Anhang ZAA Anforderungen zu Geräuschemission beschrieben. Zuständig ist das DKE/UK 531.1 "Elektrofischerei" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 60335-2-86:2006-02; VDE 0686:2006-02 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN IEC 60335-2-86:2024-07; VDE 0700-86:2024-07 .
Dieser Artikel wurde geändert durch: DIN EN 60335-2-86/A12:2018-06; VDE 0700-86/A12:2018-06
Gegenüber DIN EN 60335-2-86 (VDE 0686):2006-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Abschnitt 7.12 enthält Vorgaben, wie auf den Einsatz von Elektrofischereigeräten hingewiesen werden muss. b) Änderungen in Abschnitt 22 für den Kippschalter, den Totmannschalter und für Geräte mit Batterien. c) Anforderungen für Elektrofischereigeräte mit einem eingebauten Verbrennungsmotor werden im Anhang ZE gegeben. d) Im Anhang ZAA sind Anforderungen zur Geräuschemission beschrieben. e) Die Deutsche Fassung wurde im Abschnitt 3 sowie im Anhang ZZ an die aktuellen Standardtexte angepasst.