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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm enthält den von CENELEC als Europäische Norm mit vereinbarten, gemeinsamen Abänderungen übernommenen Text der Internationalen Publikation IEC 60335-2-68:2012. Die Norm wurde grundlegend überarbeitet und in Bezug auf den Stand der Technik aktualisiert. Speziell wurden Änderungen in den Abschnitten 15, 22 und 25 vorgenommen. Die Anhänge AA 'Geräuschmessungen' und BB 'Vibrationsmessungen' wurden hinzugefügt. Diese Europäische Norm behandelt die Sicherheit von elektrischen, ortsveränderlichen, motorbetriebenen Sprühextraktionsmaschinen für den gewerblichen Gebrauch in Innenräumen ohne Selbstantrieb mit oder ohne Zubehörteile sowie mit oder ohne elektrische Heizelemente. Die folgenden Antriebssysteme werden behandelt: - netzbetriebene Motoren mit einer Bemessungsspannung bis 250 V für Einphasengeräte und 480 V für andere Geräte; - batteriebetriebene Motoren. Diese Norm gilt für Maschinen, in denen der Druck des eingesetzten Reinigungsmittels nicht größer als 2,5 MPa ist und in denen das Produkt aus Druck (in MPa) und Durchfluss des Reinigungsmittels (in Liter je Minute) 100 nicht übersteigt und in denen die Temperatur des Reinigungsmittels am Sprühdüsenausgang 85 °C nicht überschreitet. Verwendet werden die vorstehend genannten Sprühextraktionsmaschinen außerhalb üblicher Haushaltsanwendungen wie zum Beispiel in Hotels, Schulen, Krankenhäusern, Fabriken, Läden, Supermärkten, Büros und Banken sowie im Verleih. Zuständig ist das DKE/UK 511.14 "Gewerbliche Bodenreinigungsmaschinen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 60335-2-68:2010-01; VDE 0700-68:2010-01 .
Gegenüber DIN EN 60335-2-68 (VDE 0700-68):2010-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Titel von EN 6035-2-68 zur besseren Unterscheidung zur EN 6035-2-72 geändert; b) Anwendungsbereich redaktionell überarbeitet, um Missverständnisse zu vermeiden; c) Begriffe in Bezug auf die geänderten Anforderungen überarbeitet; d) Norm grundlegend überarbeitet und in Bezug auf dem Stand der Technik, soweit notwendig, aktualisiert, speziell einige Änderungen in den Abschnitten 15, 22 und 25 vorgenommen; e) Die Aufschriften und Anweisungen (Abschnitt 7) grundsätzlich überarbeitet; f) Neuen Anhang AA "Schallemission" hinzugefügt; g) Neuen Anhang BB "Schwingungsemission" hinzugefügt.