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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Europäische Norm gilt für die Sicherheit von elektrischen, ortsveränderlichen, motorbetriebenen Sprühextraktionsmaschinen für den gewerblichen Gebrauch in Innenräumen ohne Selbstantrieb mit oder ohne Zubehörteile sowie mit oder ohne elektrische Heizelemente. Die folgenden Antriebssysteme werden behandelt: - netzbetriebene Motoren mit einer Bemessungsspannung bis 250 V für Einphasengeräte und 480 V für andere Geräte, - batteriebetriebene Motoren. Diese Norm gilt für Maschinen, in denen der Druck des eingesetzten Reinigungsmittels nicht größer als 2,5 MPa ist und in denen das Produkt aus Druck (in MPa) und Durchfluss des Reinigungsmittels (in Liter je Minute) 100 nicht übersteigt, und in denen die Temperatur des Reinigungsmittels am Sprühdüsenausgang 85 °C nicht übersteigt. Verwendet werden die oben genannten Sprühextraktionsmaschinen zum Beispiel in Hotels, Schulen, Krankenhäusern, Fabriken, Läden und Büros für andere als normale Haushaltszwecke. Die Norm ist an die grundlegenden Anforderungen der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG angepasst worden, mit dem Ziel sie unter der Maschinenrichtlinie zu listen. Die Änderungen, die sich aus den Diskussionen mit dem MD Consultant und der CENELEC TC 61 WG 6 von März 2008 bis November 2008 ergeben haben, sind durch eine senkrechte Linie am linken Seitenrand gekennzeichnet. Zuständig ist das UK 511.14 "Gewerbliche Bodenreinigungsmaschinen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 60335-2-68:2008-01; VDE 0700-68:2008-01 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 60335-2-68:2015-02; VDE 0700-68:2015-02 .
Gegenüber DIN EN 60335-2-68 (VDE 0700-68):2008-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anpassung an die grundlegenden Anforderungen der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Die Änderungen die sich aus der Diskussion mit dem MD Consultant und CENELEC TC 61 WG 6 von März 2008 bis November 2008 ergeben haben, sind durch eine senkrechte Linie am linken Seitenrand kenntlich gemacht.