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Die Berichtigung 1 zu DIN EN 60335-2-109 (VDE 0700-109):2011-03 bezieht sich auf den Unterabschnitt 27.1. Der Text des Unterabschnitts wird wie folgt geändert: 27.1 Ergänzung: Wenn das Wasser nicht durch doppelte Isolierung von aktiven Teilen getrennt ist, müssen die Ein- und Ausführungsrohrleitungen von Geräten der Schutzklasse I - ein Metallsieb enthalten, das zuverlässig mit der Schutzleiterklemme verbunden ist; oder - aus Metall sein und dauerhaft und zuverlässig mit der Schutzleiterklemme verbunden sein. Die anderen zugänglichen Metallteile des Gerätes, die mit dem Wasser in Berührung kommen, müssen ebenfalls dauerhaft und zuverlässig mit der Schutzleiterklemme verbunden sein. Es wird empfohlen, auf der betroffenen Norm einen Hinweis auf diese Berichtigung zu machen. Zuständig ist das UK 511.11 "Motorische Geräte" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 60335-2-109:2019-05; VDE 0700-109:2019-05 .