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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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DIN EN 60079-26 (VDE 0170-12-1):
In der Norm sind detaillierte Anforderungen an die Konstruktion, Prüfung und Kennzeichnung von elektrischen Betriebsmitteln der Geräte Gruppe II zum Einsatz in Zone 0 nach DIN EN 60079-10 (VDE 0165-101):2004-08 "Elektrische Betriebsmittel für gasexplosionsgefährdete Bereiche - Teil 10: Einteilung der explosionsgefährdeten Bereiche (IEC 60079-10:2002); Deutsche Fassung EN 60079-10:2003" festgelegt. Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch gewährleisten diese elektrischen Betriebsmittel ein sehr hohes Maß an Sicherheit auch beim Auftreten von seltenen Fehlern oder von zwei unabhängigen Fehlern.
DIN EN 60079-28 (VDE 0170-28) (Entwurf):
In dem Norm-Entwurf wird die mögliche Zündgefahr erläutert, die von Einrichtungen mit optischer Strahlung ausgeht, die für den Gebrauch in explosionsfähigen Gasatmosphären vorgesehen sind. Behandelt werden dabei auch Einrichtungen, die selbst außerhalb angeordnet sind, deren emittierte optische Strahlung jedoch in derartige Atmosphären eindringt. In der Norm werden die anzuwendenden Vorsichtsmaßnahmen und Anforderungen an Einrichtungen für die Übertragung von optischer Strahlung für die Fälle beschrieben, in denen sie in explosionsfähigen Gasatmosphären eingesetzt werden.
Für die Norm und den Norm-Entwurf ist das K 241 "Schlagwetter- und explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel" zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 50284:2000-02; VDE 0170/0171-12-1:2000-02 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 60079-26:2015-05; VDE 0170-12-1:2015-05 , DIN EN 60079-26:2007-10; VDE 0170-12-1:2007-10 .
Gegenüber DIN EN 50284 (VDE 0170/0171-12-1):2000-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Übernahme der IEC 60079-26:2004; b) Einarbeitung der gemeinsamen Abänderungen zur Anpassung an die Richtlinie 94/9/EG; c) Ergänzung des Normentextes durch weitere erläuternde Anmerkungen; d) in 4.2.3 stärkere Verweisung auf IEC 60079-18 und hierdurch Entfernung der Anforderungen aus dieser Norm; e) Überarbeitung von 4.2.4, 4.2.5, 4.3 bis 4.6; f) Änderung der Kennzeichnung entsprechend den gemeinsamen Abänderungen.