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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Die Norm DIN EN 60079-26 (VDE 0170-12-1) legt detaillierte Anforderungen an die Konstruktion, Prüfung und Kennzeichnung von elektrischen Betriebsmitteln mit dem Schutzgrad (EPL) Ga fest. Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch, unter Berücksichtigung der vom Hersteller angegebenen Parameter, gewährleisten diese elektrischen Betriebsmittel ein sehr hohes Maß an Sicherheit auch beim Auftreten von seltenen Fehlern oder beim Auftreten von zwei unabhängigen Fehlern.
In der Norm DIN EN 60079-28 (VDE 0170-28) wird die mögliche Zündgefahr erläutert, die von Einrichtungen mit optischer Strahlung ausgeht, die für den Gebrauch in gasexplosionsgefährdeten Bereichen vorgesehen sind. Behandelt werden dabei auch Einrichtungen, die selbst außerhalb angeordnet sind, deren emittierte optische Strahlung jedoch in derartige Bereiche eindringt. Es werden anzuwendende Vorsichtsmaßnahmen und Anforderungen an Einrichtungen für die Übertragung von optischer Strahlung beschrieben, wenn sie in gasexplosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden. Weiterhin wird ein Prüfverfahren dargestellt, das zur Überprüfung dahingehend angewendet werden kann, dass ein Strahl unter ausgewählten Prüfbedingungen keine Zündung auslösen kann, wenn die optischen Grenzwerte nicht durch Bewertung oder Messung der Strahlstärke sichergestellt werden können.
Für die Normen ist das K 241 "Schlagwetter- und explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel" der DKE zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 60079-26:2005-06; VDE 0170-12-1:2005-06 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 60079-26:2015-05; VDE 0170-12-1:2015-05 .
Dieser Artikel wurde berichtigt durch: DIN EN 60079-26 Berichtigung 1:2009-12; VDE 0170-12-1 Berichtigung 1:2009-12 .
Gegenüber DIN EN 60079-26 (VDE 0170-12-1):2005-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Änderungen bezüglich der zugänglichen leitfähigen Geräteoberflächen; b) Forderung einer Trennwand mit natürlich belüftetem Luftspalt; c) Einführung von Geräteschutzniveaus (EPL) und Ersatz der Hinweise auf Zonen (siehe Erläuterung in Anhang A; d) Änderung der Überschrift von "Mechanische Anschlüsse" in "Verbindungen zum Prozess" zusammen mit einer Klarstellung der Anforderungen bezüglich jeglicher Abgabe von explosionsfähiger Atmosphäre aus Zone 0