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Norm [AKTUELL]

DIN EN 60079-2:2015-05

VDE 0170-3:2015-05

Explosionsgefährdete Bereiche - Teil 2: Geräteschutz durch Überdruckkapselung "p" (IEC 60079-2:2014); Deutsche Fassung EN 60079-2:2014

Englischer Titel
Explosive atmospheres - Part 2: Equipment protection by pressurized enclosure "p" (IEC 60079-2:2014); German version EN 60079-2:2014
Ausgabedatum
2015-05
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
77

132,55 EUR inkl. MwSt.

123,88 EUR exkl. MwSt.

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2015-05
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Deutsch
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77

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Einführungsbeitrag

Dieser Teil von DIN EN 60079 (VDE 0170) enthält Anforderungen für Entwicklung, Bau, Prüfung und Kennzeichnung von elektrischen Betriebsmitteln für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen, bei denen a) ein Zündschutzgas verwendet wird, das auf einem höheren Druck gehalten wird als der der umgebenden Atmosphäre, um die Bildung einer explosionsfähigen Gasatmosphäre in Gehäusen zu verhindern, die keine innere Freisetzungsstelle von brennbarem Gas oder Dampf enthalten; b) ein Zündschutzgas verwendet wird, das auf einem höheren Druck gehalten wird als der der umgebenden Atmosphäre, um die Bildung einer explosionsfähigen Gasatmosphäre in Gehäusen zu verhindern und das Zündschutzgas in ein Gehäuse geleitet wird, das eine oder mehrere innere Freisetzungsstelle(n) enthalten kann, um die Bildung einer explosionsfähigen Gasatmosphäre zu verhindern; c) ein Zündschutzgas verwendet wird, das auf einem höheren Druck gehalten wird als der der umgebenden Atmosphäre, um das Eindringen von Staub zu verhindern, der sonst zur Bildung einer brennbaren Staubatmosphäre innerhalb von Gehäusen führen könnte, die keine Quelle von brennbarem Staub enthalten. Die vorliegende Norm enthält Anforderungen für Geräte und die zugehörigen Betriebsmittel, einschließlich der Ein- und Auslässe, sowie für die Hilfssteuereinrichtung, die erforderlich ist, um sicherzustellen, dass eine Überdruckkapselung und/oder Verdünnung hergestellt und aufrecht gehalten wird. Die vorliegende Norm ergänzt und ändert die allgemeinen Anforderungen von DIN EN 60079-0 (VDE 0170-1). Zuständig ist das DKE/K 241 "Schlagwetter- und explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.

Änderungsvermerk

Gegenüber DIN EN 60079-2 (VDE 0170-3):2008-07 und DIN EN 61241-4 (VDE 0170-15-4):2007-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Der Anwendungsbereich wurde für die Einbindung von brennbarem Staub erweitert; b) die Anforderungen an Gehäuse in 5.1 wurden für einige Ausführungen reduziert; c) in 5.3.6 wurde die Kennzeichnung für explosive Staubatmosphäre hinzugefügt; d) in 5.10 wurden zusätzliche Anforderungen an Zellen und Batterien durch Verweis auf neue Anhänge G und H aufgenommen; e) in 7.2 wurden zur Integrität von Sicherheitseinrichtungen zusätzliche Anforderungen, um Lüfterfehler zu erkennen, aufgenommen; f) in 7.4 wurden zusätzliche Anforderungen für Betriebsmittel, die als Überdruckkapselungssystem bewertet werden, aufgenommen, um eine Einheitlichkeit in den Prüfungen für solche Betriebsmittel zur Verfügung zu stellen; g) in 7.7 wurden zusätzliche Textspezifikationen vorgenommen, damit bei "pbx" die Funktion des Vorspülens automatisch sein muss; h) in 9.1 wurde festgelegt, dass, wenn eine Backup-Versorgung von Schutzgas vorhanden ist, sowohl die primäre als auch die Notversorgung in der Lage sein muss, die geforderte Druckbeaufschlagung aufrecht zu erhalten; i) in 9.2 wurde aufgenommen, dass, wenn ein überdruckgekapseltes Gehäuse in einem größerem überdruckgekapselten Gehäuse verwendet wird, die Zündschutzgas-Versorgungen unabhängig voneinander sein müssen; j) in 16.1 wurden zusätzliche Anforderungen zur Bestimmung des maximalen Überdruckwertes aufgenommen; k) die Anforderungen an die Prüfung des maximalen Überdrucks wurden in 16.2 verschoben; l) zur Prüfungen für ein ausfallsicheres "Containment System" erfolgte eine Klarstellung der Bemessungswerte für den Test in 16.7.1; m) die Prüfung nach 16.7.2 wurde modifiziert, um Helium-Leckerkennung zu verwenden, anstatt auf die Aufrechterhaltung eines Vakuums angewiesen zu sein, da dies von der Fähigkeit des Vakuumsystems abhängt; n) in 16.8 ist für die Prüfung des Überdrucks für ein "Containment System" mit begrenzter Freisetzung ein Test weggefallen; o) in 18.7 wurden zusätzliche Warnhinweise aus den Anhängen G und H aufgenommen.

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