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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Die Norm DIN EN 60079-2 legt die besonderen Anforderungen für den Bau und die Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln mit überdruckgekapselten Gehäusen der Zündschutzart "p" für den Einsatz in explosionsgefährdeten Gasatmosphären fest. Sie legt Anforderungen für überdruckgekapselte Gehäuse fest, die eine begrenzte Freisetzungsstelle für eine brennbare Substanz enthalten. Die vorliegende Norm ergänzt und ändert die allgemeinen Anforderungen von DIN EN 60079-0 (VDE 0170-1). Falls eine Anforderung der vorliegenden Norm im Widerspruch zu einer der in DIN EN 60079-0 (VDE 0170-1) angegebenen Anforderungen steht, hat diese den Vorrang vor der betreffenden Anforderung von DIN EN 60079-0 (VDE 0170-1).
Die Norm DIN EN 60079-5 enthält besondere Anforderungen an die Bauart, Prüfung und Kennzeichnung von elektrischen Betriebsmitteln, Teilen elektrischer Betriebsmittel und Ex-Bauteilen in der Zündschutzart Sandkapselung "q", die für die Verwendung in gasexplosionsgefährdeten Atmosphären vorgesehen sind.
Für die Normen ist das DKE/K 241 "Schlagwetter- und explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel" zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 60079-2 Berichtigung 1:2006-09; VDE 0170/0171-301 Berichtigung 1:2006-09 , DIN EN 60079-2:2005-02; VDE 0170/0171-301:2005-02 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 60079-2:2015-05; VDE 0170-3:2015-05 .
Gegenüber DIN EN 60079-2 (VDE 0170/0171-301):2005-02 und DIN EN 60079-2 Berichtigung 1 (VDE 0170/0171-301 Berichtigung 1):2006-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Einführung des "Geräteschutzniveau-Konzeptes" - siehe Anhang H; b) 3.13 Streichung des Bezugs auf "Raum" in der Definition der Überdruckkapselung; c) 5.3.3 Einschränkung auf Typ px; d) 5.3.3 Hinzufügung eines Warnhinweises für Typ pz und Typ py für Deckel, die ohne Werkzeug geöffnet werden können; e) 7.6 die Formulierung "Für Typ px" wurde an den Anfang des Unterabschnitts verschoben, um klarzustellen, dass 7.6 nur für Typ px gilt; f) 7.7 c) Klarstellung, dass das Etikett die Spülzeit und den Druck/Durchfluss vorschreiben soll; g) 18.7 fasst Kennzeichnungsanforderungen aus dem gesamten Dokument im Abschnitt "Kennzeichnung" zusammen