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Mit dieser Berichtigung 1 erfolgt im Abschnitt 9.1.1.2 "Feststellung von BERÜHRUNGSGEFÄHRLICHEN Teilen" eine Klarstellung zum Vorgehen beim Überschreiten der dort spezifizierten Spannungsgrenzen. Für die Feststellung der BERÜHRUNGSGEFÄHRLICHKEIT bei Tropengeräten mit Gleichspannungen zwischen 30 V und 15 kV gilt eine zusätzliche Festlegung. Zuständig ist das DKE/K 733 "Sicherheit für Geräte der Unterhaltungselektronik und verwandte Systeme" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.