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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]

DIN EN 55025:2003-11

VDE 0879-2:2003-11

Funk-Entstörung zum Schutz von Empfängern in Fahrzeugen, Booten und Geräten - Grenzwerte und Messverfahren (IEC/CISPR 25:2002); Deutsche Fassung EN 55025:2003

Englischer Titel
Radio disturbance characteristics for the protection of receivers used on board vehicles, boats, and on devices - Limits and methods of measurement (IEC/CISPR 25:2002); German version EN 55025:2003
Ausgabedatum
2003-11
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
68

119,08 EUR inkl. MwSt.

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2003-11
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Deutsch
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Einführungsbeitrag

In der Norm sind die Grenzwerte und Messverfahren für Funkstörungen zum Schutz von Empfängern in Straßenfahrzeugen vor leitungsgeführten und gestrahlten Störaussendungen durch im gleichen Fahrzeug eingebaute Komponenten festgelegt. Des Weiteren sind ein Verfahren für die Prüfung von Komponenten und Modulen unabhängig vom Fahrzeug festgelegt und Grenzwerte für die elektromagnetischen Aussendungen von Komponenten angegeben.
Der betrachtete Frequenzbereich beträgt 150 kHz bis 1 000 MHz. In den in der Norm enthaltenen Anforderungen ist die höchstzulässige Störspannung am Empfängeranschluss der Übertragungsleitung der Fahrzeugantenne im Frequenzbereich 150 kHz bis 1 000 MHz festgelegt. Die Unterdrückung der Funkstörungen im Fahrzeug vermindert die HF-Energie, die elektrische Einrichtungen innerhalb des Fahrzeugs dem Spannungsversorgungssystem eines Fahrzeugs zuführen. Störgrößen können auch vom Fahrzeugkabelbaum in die Empfangsantenne des Fahrzeugs eingekoppelt werden. Im Sinne dieser Norm ist ein Fahrzeug eine Maschine mit eigenem Antrieb. Der Begriff "Fahrzeuge" schließt ein (aber beschränkt sich nicht auf) Personenkraftfahrzeuge (Pkw), Nutzfahrzeuge, landwirtschaftliche Zugmaschinen und Motorschlitten.
Im Anhang A wird eine Anleitung zur Verfügung gestellt, mit der herausgefunden werden kann, ob die Norm auf eine bestimmte Einrichtung anwendbar ist.
Da der Einbauort, die Konstruktion der Fahrzeugkarosserie und die Ausführung des Kabelbaums die Einkopplung von Funkstörgrößen in den eingebauten Empfänger beeinflussen können, ist in der Norm eine Vielzahl von Grenzwerten definiert. Die anzuwendende Grenzwertklasse (als Funktion des Frequenzbandes) muss zwischen Fahrzeug- und Komponentenhersteller vereinbart werden.
Die zu schützenden Empfängerarten sind: Ton- und Fernseh-Rundfunkempfänger, mobiler Landfunk, Funktelefone, Amateurfunk- und CB-Einrichtungen.
Die Norm gilt nicht für den Schutz von elektronischen Steuer- und Regeleinrichtungen im Fahrzeug gegen hochfrequente (HF-)Aussendungen oder transiente oder impulsförmige Spannungsschwankungen. Es wird erwartet, dass diese Vorgänge in ISO-Normen berücksichtigt werden.
Für die Norm ist das UK 767.14 "Funk-Entstörung von Fahrzeugen, von Fahrzeugausrüstungen und von Verbrennungsmotoren" zuständig.

Ersatzvermerk
Änderungsvermerk

Gegenüber DIN VDE 0879-2 (VDE 0879 Teil 2):1999-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) der Titel wurde redaktionell geändert; b) die Norm wurde umstrukturiert; hierbei wurde die Untergliederung der Norm in einzelne Hauptabschnitte gestrichen und die Norm in fortlaufende Abschnitte mit teils geänderter Reihenfolge aufgebaut; die Verweisungen auf die ursprünglichen Hauptabschnitte wurden in Verweisungen auf die entsprechenden Abschnitte geändert: auf Grund der Umstrukturierung der Norm wurde auch die Reihenfolge (und damit die Nummern) der Bilder geändert; c) die Anhänge wurden wie folgt umstrukturiert und die Verweisungen auf diese Anhänge wurden entsprechend geändert bzw. es wurden Verweisungen auf neue Anhänge ergänzt: der bisherige Anhang A wurde zu Anhang C; ein neuer Anhang A wurde aufgenommen; der bisherige Anhang D wurde zu Anhang B; der bisherige Anhang E wurde zu Anhang F; der bisherige Anhang F wurde zu Anhang D; d) im Anwendungsbereich wurde eine Anmerkung ergänzt; e) der Begriff 3.8 wurde ergänzt; dadurch bedingt werden die Nummern der nachfolgenden Begriffe ab 3.8 erhöht; außerdem wird der Begriff 3.21 ergänzt; f) bei der Definition des Begriffs 3.9 (Bord-)Netznachbildung wurde die Bezugnahme auf Signal-/Lastleitungen und bei der Definition des Begriffs 3.12 (vorher 3.10) eine Anmerkung ergänzt; g) unter 4.1.4 wurde die Anmerkung 2 zur Prüfung von Komponenten mit Kurzzeitstörgrößen aufgenommen; h) die Anforderungen zu den Abmessungen des geschirmten Raums wurden aus 4.3 herausgenommen und in einem eigenen Abschnitt (4.4.2) untergebracht; dadurch bedingt wurde der bisherige Abschnitt 4.4.2 zu 4.4.3; i) unter 4.4 wurde ergänzt, dass der Boden des Absorberraums für Komponentenmessungen mit Absorbermaterial bedeckt werden kann; j) unter 4.5 und 4.5.2 wurde jeweils die Anmerkung 2 und in der Tabelle 3 die mit 1) bezeichnete Anmerkung ergänzt; k) unter 4.5.2 wurde die Festlegungen zur Verwendung der 9-kHz-Bandbreite zur Unterscheidung zwischen Schmalband- und Breitbandstörgrößen ergänzt; l) 4.6 wurde ergänzt; m) Festlegungen zu aktiven Antennen wurden ergänzt (5.1.1, 5.1.2.2, 5.2 (ursprünglich Abschnitt 8 von Hauptabschnitt 2), 5.3 (ursprünglich Abschnitt 9 von Hauptabschnitt 2)); n) die Angabe der unteren Frequenzgrenze des VHF-FM-Rundfunks wurde in 76 MHz geändert (5.1.2.3 (ursprünglich 5.2.1.2), Tabelle 5); o) die Überschrift von 5.1.2.4 (ursprünglich 5.2.2) wurde in "Mobilfunk" präzisiert und die betrachtete obere Frequenzgrenze wurde in 960 MHz geändert; p) Bild 4 wurde aufgenommen; q) der ursprüngliche Abschnitt 8 von Hauptabschnitt 2 wurde in 5.2 umnummeriert und sein Inhalt ergänzt; r) in 6.1.1 (ursprünglich 6.3) wurde der größte Abstand der Massebänder in 0,3 mm geändert; s) die ursprünglichen Abschnitte 6.1, 6.4.1.2 und 11.2.3 wurden zu 6.1.2 zusammengefasst und ihr Inhalt geändert; t) der ursprüngliche Abschnitt 11 von Hauptabschnitt 3 wurde in 6.2 umnummeriert und sein Inhalt ergänzt und die Bilder 7 bis 9 wurden in Bilder 5 bis 7 umnummeriert sowie ihre Darstellung geändert; der ursprüngliche Abschnitt 10 von Hauptabschnitt 3 wurde in 6.3 und das Bild 10 in Bild 9 umnummeriert; der ursprüngliche Abschnitt 15 von Hauptabschnitt 3 wurde in 6.5 umnummeriert; u) ein neues Bild 13 wurde ergänzt; Bild 14 wurde geändert und in Bild 15 (ursprünglich Bild 13) wurde eine Anmerkung zu den Anschlüssen der Anschlussleiste aufgenommen; v) Norminhalt wurde redaktionell überarbeitet.

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