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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Norm enthält die Deutsche Fassung der Europäischen Norm EN 55016-1-4:2010 und ihrer Änderung A1:2012 und A2:2017 und ist identisch mit der Internationalen Norm CISPR 16-1-4 (Ausgabe 2010) und ihrer Änderung 1 (Ausgabe 2012) und Änderung 2 (Ausgabe 2017). Die Norm legt Anforderungen an Antennen und Messplätze, die der Messung von hochfrequenten gestrahlten Störaussendungen (Störfeldstärken) im Frequenzbereich 9 kHz bis 18 GHz dienen, fest. Zu diesen Festlegungen gehören zum einen die Spezifikation der Antennenparameter und des entsprechenden Nachweises für die in der Norm genannten Antennen sowie Angaben hinsichtlich der Eignung der Antennen für Messungen in bestimmten Frequenzbereichen. Zum anderen werden die Anforderungen an die Validierung der Messplätze spezifiziert, die in der Norm beschrieben werden, wie Freifeldmessplätze, Halb- und Vollabsorberkammern. Den EMV-Produktgremien und Anwendern von Messungen der elektromagnetischen Störaussendungen wird empfohlen, die entsprechenden Festlegungen der Normenreihe CISPR 16 beziehungsweise EN 55016 zu Messgeräten, -verfahren sowie zur Messunsicherheit bei ihren Festlegungen zur Messung von hochfrequenten Störaussendungen (Funkstörungen) zu beachten. Die Norm führt aus, dass im Frequenzbereich von 9 kHz bis 150 kHz in erster Linie die magnetische Feldkomponente zu messen ist, da sie in diesem Bereich die hauptsächliche abgestrahlte Störgröße darstellt. Als Antennen werden elektrisch geschirmte Rahmenantennen, Rahmenantennensysteme und Ferrit-Stabantennen spezifiziert. Für die Messung der elektrischen Komponente der Störfeldstärke im Frequenzbereich von 150 kHz bis 30 MHz kann entweder eine symmetrische (Dipol-) oder eine unsymmetrische (Monopol-)Antenne benutzt werden, während für die Messung der magnetischen Komponente wiederum eine magnetisch geschirmte Rahmenantenne benutzt werden kann. Für den Frequenzbereich von 30 MHz bis 1 GHz wird ausschließlich die Messung der elektrischen Feldkomponente festgelegt, wobei die zu verwendende Antenne eine dipolartige und zur Messung des elektrischen Felds entworfene Antenne sein sollte (abgestimmte Dipolantennen, dipolartige Anordnungen wie zum Beispiel logarithmisch-periodische Dipolantennen (LPDA), Hybridantennen). Der Freiraum-Antennenfaktor sollte verwendet werden. Messungen der gestrahlten Aussendungen oberhalb 1 GHz sollten unter Verwendung von kalibrierten, linear polarisierten Antennen durchgeführt werden. Beispiele sind LPDA-Antennen, Doppelsteg-Hornantennen und Standardgewinn-Hornantennen. Für die in Frage kommenden Messplätze werden die Eignungskriterien (4-dB-Eignungskriterium) und ihr Nachweis festgelegt (Verfahren der normierten Messplatzdämpfung, Bezugsmessplatz-Verfahren). Ferner werden die Unsicherheitsbilanzen bei der Messplatzvalidierung betrachtet und Beispiele gegeben. Ziel der Festlegungen der Norm ist es, Messungen der gestrahlten Störaussendung zu ermöglichen, deren Unsicherheit innerhalb der Grenzen verbleibt, die in CISPR 16-4-2 beziehungsweise EN 55016-4-2 festgelegt werden. Durch die Änderung A2 werden die Abkürzungen TX und RX für Sende- beziehungsweise Empfangsantenne eingeführt und verschiedene Festlegungen der Norm geändert beziehungsweise ergänzt, die den Frequenzbereich oberhalb 1 GHz betreffen. Die Norm beschreibt Festlegungen für Sendeantennen, die für Messungen des Spannungs-Stehwellenverhältnisses oberhalb 1 GHz verwendet werden. Der neue Text führt Kriterien für die Strahlungscharakteristik der Empfangsantenne ein und legt fest, dass die Messungen der Strahlungscharakteristik sowohl der Empfangsantenne als auch der Sendeantenne auf einem Messplatz unter Verwendung der Validierungs- und Prüfverfahren, die in der Änderung 1 zur CISPR 16-1-6 beschrieben werden, durchgeführt werden. Zuständig ist das DKE/UK 767.4 "Geräte und Verfahren zum Messen von elektromagnetischen Aussendungen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 55016-1-4:2013-05; VDE 0876-16-1:2013-05 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN IEC 55016-1-4:2020-05; VDE 0876-16-1-4:2020-05 .
Gegenüber DIN EN 55016-1-4 (VDE 0876-16-1-4):2013-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Hinzufügung einer normativen Verweisung auf die CISPR 16-1-6:2014 + A1:2017 und Umwandlung der undatierten Verweisung auf die CISPR 16-1-4 in eine datierte Verweisung auf die CISPR 16-1-4:2010 im Abschnitt 2; b) Hinzufügung der Begriffsdefinition 3.1.28 in Abschnitt 3; c) Hinzufügung der Zwischenüberschrift 4.6.1; d) Streichung des Halbsatzes "oder es müssen Vorkehrungen getroffen werden, um den Prüfling abzutasten, damit die Richtung oder die Quelle der gestrahlten Aussendungen lokalisiert werden kann" im ersten Absatz unter 4.6.1; e) Hinzufügung von 4.6.2; f) Änderung des Textes von 5.1 und 5.2.1 sowie des dritten Absatzes von 5.2.3; ALT g) Ersatz der Bilder 2 und 3 in 5.2.3 durch neuer Bilder 2 und 3; h) Änderung des Textes des jeweils ersten Absatzes von 5.2.4 und 5.2.5; i) Umstrukturierung und Änderung der weiteren Festlegungen des Abschnitts 5 beginnend bei 5.2.6 bis einschließlich 5.4 (siehe hierzu die Tabelle in der Einleitung zu der Änderung 1 im EN-Teil der Norm); j) Streichung des Inhalts des Anhangs E.