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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Die Europäischen Normen wurden von CEN/TC 72 "Brandmelde- und Feueralarmanlagen" (Sekretariat: BSI, Großbritannien) erarbeitet und werden auf nationaler Ebene vom Arbeitsausschuss NA 031-02-01 AA "Brandmelde- und Feueralarmanlagen" des FNFW betreut.
DIN EN 54-7:
Diese Norm enthält die Europäische Norm EN 54-7:2000 sowie die Änderungen A1:2002 und A2:2006. In der Norm sind Geräteanforderungen, Prüfverfahren und Leistungsmerkmale für punktförmige Rauchmelder mit mehr als einem Rauchsensor festgelegt, die nach dem Streulicht-, Durchlicht- oder Ionisationsprinzip arbeiten. Die punktförmigen Rauchmelder werden als Bestandteile von Brandmeldesystemen (BMS) verwendet und in fest installierten Brandmeldeanlagen (BMA) in Gebäuden betrieben. Die Anforderungen an die Anwendung der Rauchmelder nach DIN EN 54-7 zum Betrieb in Brandmeldeanlagen für Gebäude sind in den nationalen Normen DIN 14675 und DIN VDE 0833-2 (VDE 0833-2) enthalten.
DIN EN 54-20:
Diese Norm legt Anforderungen, Prüfverfahren und Leistungsmerkmale für Ansaugrauchmelder fest, die für Brandmeldeanlagen in Gebäuden eingesetzt werden. Ansaugrauchmelder, die für bestimmte Risiken mit speziellen Eigenschaften entwickelt wurden (einschließlich zusätzlicher Merkmale oder mit erweiterter Funktionalität, für die diese Norm keine Prüfungen oder Nachweisverfahren festlegt), sind in dieser Norm nicht behandelt. Die Leistungsanforderungen für die speziellen Eigenschaften werden im Anwendungsbereich dieser Norm nicht erfasst.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 54-7/A1:2002-09 , DIN EN 54-7:2001-03 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 54-7:2018-10 .
Gegenüber DIN EN 54-7:2001-03 und DIN EN 54-7/A1:2002-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Änderung A1 (Ergänzung des Anhangs ZA und der Literaturhinweise) und A2 (siehe b) bis e)) eingearbeitet; b) Ergänzungen in der Einleitung entsprechend der Änderung im Anwendungsbereich; c) Ergänzung des Anwendungsbereiches, d. h. Anforderungen für Rauchmelder mit mehr als einem Rauchsensor wurden aufgenommen; d) 4.1 und 5.1.5 wurden ergänzt, mit zusätzlichen Anforderungen entsprechend der Ergänzung des Anwendungsbereiches; e) Ergänzung des Anhangs N, der zusätzliche Anforderungen und Prüfverfahren für Rauchmelder mit mehr als einem Rauchsensor enthält; f) redaktionelle Korrekturen.