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Norm [AKTUELL]
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Diese Europäische Norm wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 72 "Brandmelde- und Feueralarmanlagen" (Sekretariat: BSI, Großbritannien) erarbeitet und wird auf nationaler Ebene vom Arbeitsausschuss NA 031-02-01 AA "Brandmelde- und Feueralarmanlagen" des FNFW betreut. Die Systemanforderungen und technischen Anwendungsregeln sind in DIN 14675 und DIN VDE 0833-2 (VDE 0833-2) festgelegt. Die Zertifizierung der Konformität von Rauchmeldern mit den Geräteanforderungen dieser Norm wird durch die Bewertung der Übereinstimmung der Produkte durch "Notifizierte Stellen" nach der EU-Bauproduktenrichtlinie (siehe Anhang ZA) und den entsprechenden Vorschriften des Bauproduktengesetzes geregelt. Diese europäische Norm legt Anforderungen, Prüfverfahren und Leistungsmerkmale für punktförmige Rauchmelder fest, die nach dem Streulicht-, Durchlicht- oder Ionisationsprinzip arbeiten und die in Brandmeldeanlagen für Gebäude eingesetzt werden (siehe EN 54-1:1996). Diese Europäische Norm umfasst punktförmige Rauchmelder mit mehr als einem Rauchsensor, die nach diesem Prinzip arbeiten, zusätzliche Anforderungen und Prüfverfahren für derartige Melder sind im Anhang N aufgeführt. Für andere Typen von Rauchmeldern oder für Rauchmelder, die nach anderen Prinzipien arbeiten, sollte die vorliegende Norm nur als Leitfaden angewendet werden. Rauchmelder mit speziellen Merkmalen, entwickelt für besondere Risiken, sind nicht Gegenstand dieser Norm. Einige Meldertypen enthalten radioaktive Werkstoffe. Die nationalen Anforderungen für den Schutz gegen ionisierende Strahlung sind in den Ländern unterschiedlich und werden deshalb in der vorliegenden Norm nicht festgelegt.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 54-7:2006-09 .
Gegenüber DIN EN 54-7:2006-09 wurden folgende Änderungen durchgeführt: a) Anwendung der neuesten Fassung von EN 50130-4:2011 hinsichtlich der EMV für die Störfestigkeitsprüfungen; b) Einführung des Rauchmelders vom offenen Typ sowie der zugehörigen Prüfverfahren und Anforderungen; c) Struktur der Abschnitte 4 bis 6 und des Anhangs ZA entsprechend Vorgaben aus der Antwort zum Mandat M/109 angepasst; d) Abschnitt 7 "Klassifizierung" eingefügt; e) Abschnitt 8 "Kennzeichnung, Etikettierung und Verpackung" eingefügt; f) Entfernung von Anhang N "Zusätzliche Anforderungen und Prüfverfahren für Rauchmelder mit mehr als einem Rauchsensor"; g) Anhang N (normativ) "Prüfaufbau für die Prüfung zum Schutz gegen den Einfluss von beweglichen Objekten" aufgenommen; h) Anhang O (normativ) "Vorrichtung für die statische Objektprüfung eines offenen Melders" aufgenommen; i) Anhang P (informativ) "Angaben, die mit punktförmigen Meldern mitgeliefert werden müssen" aufgenommen; j) Aktualisierung der normativen Verweisungen; k) redaktionelle Änderungen.