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Mehrfachsensor-Brandmelder mit kombinierten Rauch- und CO-Sensoren und optionalen Wärmesensoren, die dem vorliegenden Dokument entsprechen, sind Brandmelder für den allgemeinen Gebrauch. Mehrfachsensor-Brandmelder können eingesetzt werden, um Folgendes zu erreichen: - eine hohe Unempfindlichkeit gegenüber irreführenden Phänomenen; - Ansprechen auf einen großen Bereich von Bränden. Gegenüber den Normen für Brandmelder für einzelne Brandphänomene wurden zusätzliche Umweltprüfungen aufgenommen, um eine höhere Stabilität nachzuweisen. Es wurden verschiedene Kategorien eingeführt, um zwischen den verschiedenen Verhaltensweisen der Melder zu unterscheiden, und um Melder oder Meldereinstellungen einschließlich des Signals eines optischen Wärmesensors zu erkennen. Für Melder oder Meldereinstellungen der Kategorien M (ohne Wärmesensor) und MT (mit Wärmesensor) gelten Anforderungen, um nachzuweisen, dass der Melder einem hohen Niveau eines einzelnen Brandphänomens standhalten kann, ohne einen Feueralarm abzugeben. Für Melder oder Meldereinstellungen der Kategorien N (ohne Wärmesensor) und NT (mit Wärmesensor) gelten keine Anforderungen bezüglich der Auslösung eines Feueralarms, der durch die Beanspruchung mit einem einzelnen Brandphänomen allein verursacht wird. Dem Ansprechen auf einen großen Bereich von Bränden wird Rechnung getragen durch die Aufnahme der Prüfbrände TF1 und TF8 zusätzlich zu den Prüfbränden TF2 bis TF5, die für Melder nach EN 54-7 angewendet werden. Die Leistung einzelner Sensorbauteile eines Mehrfachsensor-Brandmelders brauchen nicht den Normen zu Brandmeldern für einzelne Brandphänomene zu entsprechen (EN 54-5, EN 54-7, EN 54-26), die kombinierte Leistung muss jedoch die Anforderungen der vorliegenden Norm erfüllen. Die Europäische Norm wurde vom CEN/TC 72 "Brandmelde- und Feueralarmanlagen" (Sekretariat: BSI, Vereinigtes Königreich) erarbeitet und wird auf nationaler Ebene vom Arbeitsausschuss NA 031-02-01 AA "Brandmelde- und Feueralarmanlagen" des FNFW betreut.
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 54-31:2016-12 .