Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Bestellungen und Downloads können Sie selbstverständlich jederzeit online durchführen, und unsere FAQ bieten Ihnen viele hilfreiche Informationen.
Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage, eine besinnliche Zeit und ein gesundes Neues Jahr!
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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Dieses Dokument (EN 54-13:2017) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 72 Brandmelde- und Feueralarmanlagen erarbeitet, dessen Sekretariat vom BSI (Großbritannien) gehalten wird. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitskreis NA 031-02-04 AA "Basiskomponenten von Brandmeldesystemen - SpA zu CEN/TC 72/ WG 7 bis WG 9" im DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW). Dieses Dokument legt die Anforderungen an die Bewertung der Kompatibilität und Anschließbarkeit von Bestandteilen von Brandmelde- und Feueralarmanlagen oder Sprachalarmierungsanlagen als Teilsystem einer Brandmelde- und Feueralarmanlage fest. Die Bestandteile entsprechen entweder den Anforderungen der Normenreihe EN 54 oder, sofern keine Norm der Reihe EN 54 besteht, einer Herstellerspezifikation. Dieses Dokument enthält nur Systemanforderungen, die für die Bewertung der Kompatibilität erforderlich sind. Das vorliegende Dokument behandelt ausschließlich den Übertragungsweg zwischen den Bestandteilen.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 54-13:2005-08 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 54-13:2020-02 .
Gegenüber DIN 54-13:2005-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Sprachalarmierungsanlagen als Subsysteme von Brandmeldeanlagen neu aufgenommen; b) Abschnitt 3: die Begriffe "Steuerungsebene", "Feldebene" und "Management-Ebene" neu aufgenommen; c) Abschnitt 3.2 "Abkürzungen" neu aufgenommen; d) Abschnitt 4 ergänzt um Lichtwellenleiter und Hochfrequenzverbindungen als Übertragungswege; e) Abschnitt 5 ergänzt um Bewertungsverfahren für "Management-Ebene", "Steuerungsebene", und "Feldebene"; f) Abschnitt 5 ergänzt um Prüfverfahren für Lichtwellenleiter, Hochfrequenzverbindungen und Sprachalarmzustand; g) Abschnitt 5: Kurzschlussprüfung (Störungsmeldezustand) berücksichtigt nur noch den vollständigen physikalischen Kurzschluss einer elektrischen Leitung.