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Norm [AKTUELL]
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Dieser Teil von EN 50156 legt die Anforderungen und Empfehlungen für Entwurf, Entwicklung und Typprüfung für Sicherheitseinrichtungen und Teilsysteme fest, die dazu dienen, Personen, Sachwerte und die Umwelt vor den Gefährdungen zu schützen, die von den Feuerungsanlagen sowie den dazugehörigen Hilfseinrichtungen und Systemen ausgehen, die durch die von den Feuerungsanlagen freigesetzte thermische Energie beheizt werden. Dabei werden die Betriebsbedingungen der Feuerungsanlage, die Gefahren im Zusammenhang mit der Verbrennung und die Sicherheit der beheizten Systeme berücksichtigt. Die Anforderungen an die Sicherheit für alle Phasen des Lebenszyklus einer bestimmten Anlage sowie der Nachweis der Einhaltung der anlagenspezifischen Sicherheitsanforderungen sind in Teil 1 von EN 50156 festgelegt. Die Anforderungen für die anlagenspezifischen Prüfungen während der Implementierung, des Betriebs und der Instandhaltung sind in Teil 3 von EN 50156 festgelegt. Für eine anlagenspezifische Implementierung sicherheitsbezogener Systeme müssen das Management der funktionalen Sicherheit organisiert und die sich aus dem Sicherheitslebenszyklus ergebenden Anforderungen erfüllt sein. Zuständig ist das DKE/K 232 "Elektrische Ausrüstung von Wärmeerzeugungsanlagen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.