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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Europäische Norm für passive akustische Glasbruchmelder, die in Gebäuden installiert sind, sieht die Sicherheitsgrade 1 bis 4 (siehe EN 50131-1) vor und verwendet die Umweltklassen I bis IV (siehe EN 50130-5). Der Zweck eines Melders ist es, die akustische Energie zu erkennen, die ausschließlich durch die physikalische Zerstörung einer Glasscheibe entsteht, die ein Eindringen in den Sicherungsbereich zum Beispiel durch Türen, Fenster oder Gehäuse ermöglicht, und die notwendige Auswahl von Signalen oder Meldungen zur Verfügung zu stellen, die von dem übrigen Teil der Einbruchmeldeanlage verwendet werden. Der Melder kann über zusätzliche Funktionen neben den in dieser Norm geforderten Funktionen verfügen, vorausgesetzt diese beeinflussen den ordnungsgemäßen Betrieb der geforderten Funktionen nicht. Die Anzahl und der Anwendungsbereich dieser Signale oder Meldungen können für Anlagen, die für höhere Grade bestimmt sind, umfangreicher sein. Diese Norm betrifft nur Anforderungen und Prüfungen für den Glasbruchmelder. Andere Arten von Meldern werden durch andere Dokumente abgedeckt, die als Normenreihe EN 50131-2-x/CLC/TS 50131-2-x bezeichnet werden. Bei der vorliegenden Norm handelt es sich um eine konsolidierte Fassung in die die Änderungen des A1 eingearbeitet wurden. Zuständig ist das DKE/UK 713.1 "Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 50131-2-7-1:2013-05; VDE 0830-2-2-71:2013-05 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 50131-2-7-1:2017-03; VDE 0830-2-2-71:2017-03 .
Gegenüber DIN EN 50131-2-7-1 (VDE 0830-2-2-71):2013-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Änderung von 4.5.6 Widerstand gegen oder Erkennen einer Neuausrichtung; b) Änderung von 6.2.2.2 Prüfumgebung; c) Änderung von 6.7.2 Unempfindlichkeit gegenüber kleinen Objekten, die auf das Glas treffen; d) Änderung von 6.7.4 Unempfindlichkeit gegenüber harten Objekten, die auf das Glas treffen; e) Änderung von 6.7.5 Unempfindlichkeit gegenüber Geräuschquellen mit einer Frequenz; f) Änderung von 6.7.6 Unempfindlichkeit gegenüber Breitbandgeräuschen durch die Verwendung von flachen Stahllinealen.