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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Europäische Norm für passive akustische Glasbruchmelder, die in Gebäuden installiert sind, sieht die Sicherheitsgrade 1 bis 4 (siehe EN 50131-1) vor und verwendet die Umweltklassen I bis IV (siehe EN 50130-5). Der Zweck eines Melders ist es, die akustische Energie zu erkennen, die ausschließlich durch die physikalische Zerstörung einer Glasscheibe entsteht, die ein Eindringen in den Sicherungsbereich zum Beispiel durch Türen, Fenster oder Gehäuse ermöglicht, und die notwendige Auswahl von Signalen oder Meldungen zur Verfügung zu stellen, die von dem übrigen Teil der Einbruchmeldeanlage verwendet werden. Der Melder kann über zusätzliche Funktionen neben den in dieser Norm geforderten Funktionen verfügen, vorausgesetzt diese beeinflussen den ordnungsgemäßen Betrieb der geforderten Funktionen nicht. Die Anzahl und der Anwendungsbereich dieser Signale oder Meldungen können für Anlagen, die für höhere Grade bestimmt sind, umfangreicher sein. Diese Norm betrifft nur Anforderungen und Prüfungen für den Melder. Andere Arten von Meldern werden durch andere Dokumente abgedeckt, die als Normenreihe EN 50131-2-x/CLC/TS 50131-2-x bezeichnet wird. Zuständig ist das DKE/UK 713.1 "Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.
Dieses Dokument ersetzt DIN CLC/TS 50131-2-7-1:2010-04; VDE V 0830-2-2-71:2010-04 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 50131-2-7-1:2017-03; VDE 0830-2-2-71:2017-03 , DIN EN 50131-2-7-1:2014-10; VDE 0830-2-2-71:2014-10 .
Gegenüber DIN CLC/TS 50131-2-7-1 (VDE V 0830-2-2-71):2010-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) In Abschnitt 2 "Normative Verweisungen" wurden einige der in der Vorversion genannten Normen gelöscht. b) In Abschnitt 4.3.2 "Anzeige der Detektion" wurde der letzte Satz "Bei Meldern der Grade 3 und 4 muss diese Anzeige fernbedienbar über Zugangsebene 2 aktiviert und deaktiviert werden können." im ersten Absatz gestrichen c) In Abschnitt 6.8.4 "Widerstand gegen oder Erkennen von Neuausrichtung verstellbarer Halterungen" wurde die Beschreibung der Annahme-/Zurückweisungskriterien geändert. d) In 6.8.6 "Erkennen von Abdeckungen", "Materialprobe 8" wird "an der Glasscheibe nach J.2", nicht mehr nach "J.1" abgeändert. e) Im Anhang H wurde der Titel der Tabelle "Tabelle H.1 Allgemeine Prüfmatrix" gelöscht. In der Tabelle wurden die Verweise auf die Abschnitte der neuen Gliederung angepasst.