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Norm [AKTUELL]
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Diese Europäische Norm legt die Anforderungen an Einbruch- und Überfallmeldeanlagen fest, die in Gebäuden installiert sind und die exklusive oder nicht-exklusive leitungsgebundene Verbindungen oder drahtlose Verbindungen verwenden. Die Norm beinhaltet keine Anforderungen an EMA/ÜMA für den Außenbereich. Diese Anforderungen gelten auch für Anlageteile von EMA/ÜMA, die in Gebäuden installiert sind, die üblicherweise am Außenbereich eines Gebäudes montiert sind (zum Beispiel zusätzliche Bedieneinrichtung oder Signalgeber). Diese Norm legt Leistungsanforderungen für installierte EMA/ÜMA fest, enthält aber keine Anforderungen an Projektierung, Planung, Installation, Betrieb oder Instandhaltung. Diese Anforderungen gelten auch für EMA/ÜMA, die Mittel der Erkennung, Auslösung, Verbindung, Steuerung, Kommunikation und Energieversorgungen mit anderen Anwendungen teilen. Der Betrieb von EMA/ÜMA darf nicht von anderen Anwendungen negativ beeinflusst werden. Anforderungen an EMA/ÜMA-Anlageteile sind entsprechend den Umweltklassen festgelegt. Diese Klassifizierung beschreibt die Umweltbedingungen, bei denen ein bestimmungsgemäßer Betrieb der EMA/ÜMA-Anlageteile erwartet werden kann. Wenn die Anforderungen der vier Umweltklassen aufgrund extremer Bedingungen, die in bestimmten geographischen Gebieten erfahrungsgemäß auftreten, nicht ausreichend sind, gelten die in Anhang A aufgeführten besonderen Nationalen Bedingungen. Diese konsolidierte Fassung enthält die Änderungen A1, A2 und A3.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 50131-1:2017-12; VDE 0830-2-1:2017-12 .
Gegenüber DIN EN 50131-1 (VDE 0830-2-1):2017-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Aktualisierung der Normativen Verweisungen; b) Ergänzung und Erweiterung der Unterabschnitte 3.1 "Begriffe" und 3.2 "Abkürzungen"; c) Entfernung der Anforderung zur Erkennung der Reichweitenreduzierung für Grad 4 Bewegungsmelder: d) Anpassung der Anforderungen der Zugangsebenen; e) Anpassung der Zeitanforderungen zur Überwachung von Ersetzen von Informationen; f) Anpassung der Verbindungsanforderungen und Erweiterung um das Zwangsläufigkeitsprinzip; g) Anpassung der Anforderungen für Energieversorgungen; h) Anpassung des Anhang B zu Anforderungen bei Remotezugriff auf die EMA/ÜMA-Anlage; i) Erweiterung um Anhang C „Verbreitete IT-Sicherheitsbedrohungen“; j) weitere kleinere Korrekturmaßnahmen; k) die Deutsche Fassung wurde in den Abschnitten 2 und 3 an die aktuellen Standardtexte angepasst.