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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Europäische Norm legt die Anforderungen an Einbruch- und Überfallmeldeanlagen fest, die in Gebäuden installiert sind und die exklusive oder nicht-exklusive leitungsgebundene Verbindungen oder drahtlose Verbindungen verwenden. Die Norm beinhaltet keine Anforderungen an EMA/ÜMA für den Außenbereich. Diese Anforderungen gelten auch für Anlageteile von EMA/ÜMA, die in Gebäuden installiert sind, die üblicherweise am Außenbereich eines Gebäudes montiert sind. BEISPIEL: zusätzliche Bedieneinrichtung oder Signalgeber. Diese Norm legt Leistungsanforderungen für installierte EMA/ÜMA fest, enthält aber keine Anforderungen an Projektierung, Planung, Installation, Betrieb oder Instandhaltung. Diese Anforderungen gelten auch für EMA/ÜMA, die Mittel der Erkennung, Auslösung, Verbindung, Steuerung, Kommunikation und Energieversorgungen mit anderen Anwendungen teilen. Der Betrieb von EMA/ÜMA darf nicht von anderen Anwendungen negativ beeinflusst werden. Anforderungen an EMA/ÜMA-Anlageteile sind entsprechend den Umweltklassen festgelegt. Diese Klassifizierung beschreibt die Umweltbedingungen, bei denen ein bestimmungsgemäßer Betrieb der EMA/ÜMA-Anlageteile erwartet werden kann. Wenn die Anforderungen der vier Umweltklassen aufgrund extremer Bedingungen, die in bestimmten geographischen Gebieten erfahrungsgemäß auftreten, nicht ausreichend sind, gelten die in Anhang A aufgeführten besonderen Nationalen Bedingungen. Diese konsolidierte Fassung enthält die Änderungen A1 und A2. Zuständig ist das DKE/UK 713.1 "Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 50131-1:2010-02; VDE 0830-2-1:2010-02 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 50131-1:2021-07; VDE 0830-2-1:2021-07 .
Gegenüber DIN EN 50131-1 (VDE 0830-2-1):2010-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Überführung auslegbarer Abschnitte in eindeutige Formulierungen zur Vermeidung von Fehlinterpretationen; b) Einführung von Anmerkungen zur Klarstellung; c) Anpassung der Anforderungen an die tatsächlich angewendete Praxis; d) Einführung eines Berechtigungskonzeptes; e) Erweiterung der auf Bewegungsmelder fokussierten Anforderung zur Abdeckerkennung auf Meldertypen, die auf einem anderen physikalischen Erkennungsprinzip beruhen; f) genauere Beschreibung der Anforderungen zum Erreichen der Zugangsebene 3; g) Ausgabeanforderungen und -bedingungen von ursprünglich Tabellen 10 und 11 zusammengefasst und optimiert in Tabelle 10 überführt; h) Klarstellung zur Überwachung der Verbindungen und deren maximalen Nicht-Verfügbarkeit-Zeiten, zu den Überprüfungsintervallen und zu der Überprüfung während des Scharfschaltvorgangs; i) Klarstellung zur Anwendung von Energiequellen des Typs C; j) Erweiterung der Anforderung an die Dokumentation von Anlagen und der Kennzeichnungs-/Identifizierungsvorgaben für Geräte; k) die deutsche Fassung wurde in den Abschnitten 2 und 3 an die aktuellen Standardtexte angepasst; l) Anhang B wurde entfernt.