Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Norm [AKTUELL]
Diese Norm ist Bestandteil des DVGW Regelwerks.
Diese Norm ist Bestandteil des DVGW Regelwerks.
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Zweck der vorliegenden Norm ist es, Bau, Betriebsanforderungen, Sicherheitsanforderungen, Anforderungen an die Energieverwendung sowie die entsprechenden Prüfmethoden und Kennzeichnung der flüssiggasbetriebenen Gaskocher einschließlich solcher mit Grill festzulegen. Diese Norm gilt für Gaskocher mit oder ohne Grill zur Verwendung im Freien, betrieben mit den in 4.1 aufgeführten Gasen, abhängig von der in 4.2 festgelegten Kategorie. Diese Norm gilt für diese Geräte und deren funktionale Bauteile, unabhängig davon, ob diese allein verwendet werden oder in eine Kombination eingebaut sind. Diese Norm befasst sich nur mit Baumusterprüfungen. Diese Norm betrifft nicht Geräte, die mit Gasen der 3. Gasfamilie bei einem Druck größer als in 4.2 beschrieben betrieben werden. Geräte zum Einsatz in Freizeitfahrzeugen und Booten sind aus dem Geltungsbereich dieser Norm ausgeschlossen. Kochstellenbrenner, deren Nennwärmebelastung unter 1,16 kW liegt, sowie Grillgeräte sind aufgrund ihrer geringen Leistung und der kurzen Betriebszeiten nicht Gegenstand jeglicher Anforderungen an die wirtschaftliche Energieverwendung.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 484:1998-12 .
Gegenüber DIN EN 484:1998-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Widersprüchlichkeiten gegenüber der Gasgeräteverordnung, die von der Europäischen Kommission vorgebracht wurden, wurden behoben; b) Unterschiede in der englischen und französischen Fassung bezüglich der Prüfdrücke wurden behoben; c) der Anwendungsbereich wurde geändert, um anzuzeigen, dass Regelgeräte nicht Gegenstand dieser Norm sind; d) die Formulierung "hotplate" (Kochteil) (nicht geeignet für Geräte, die durch EN 484 geregelt werden) wurde ersetzt durch "stove" (Kochteil); e) der Begriff 3.9 "Zusatzausrüstung" wurde durch "Ausrüstungsteil" im Sinne der Gasgeräterichtlinie ersetzt; f) die Übereinstimmung der Einstellgeräte mit EN 1106 oder EN 126 wurde hinzugefügt; g) der Abschnitt 7.2, der sich auf die Art der Prüfung (visuell oder mechanisch) bezieht, wurde neu formuliert; h) ein Topf mit 300 mm Durchmesser und die entsprechende Probenahme der Verbrennungsprodukte wurden hinzugefügt.