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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Diese Norm legt die Sicherheits- und Hygieneanforderungen für die Konstruktion und Herstellung von Planetenrühr- und -knetmaschinen mit feststehendem Bottich und einer Kapazität größer oder gleich 5 l und kleiner als 500 l fest, die zur Verarbeitung verschiedener Zutaten wie zum Beispiel Kakao, Mehl, Zucker, Öle und Fette, gehackten Fleisches, Eier und so weiter in der Lebensmittelindustrie und in Handwerksbetrieben verwendet werden. Diese Maschinen werden manchmal auch in anderen Industriebereichen (zum Beispiel der pharmazeutischen Industrie, der chemischen Industrie, der Druckindustrie) verwendet, aber die Gefährdungen, die durch diesen Einsatz hervorgerufen werden, sind in dieser Norm nicht berücksichtigt. Die folgenden Maschinen sind ausgenommen: Planetenrühr- und -knetmaschinen, die als Zusatzgeräte verwendet werden; kontinuierlich beschickte Maschinen; Teigknetmaschinen-) Versuchs- und Prüfmaschinen, die in der Entwicklung beim Hersteller sind; Haushaltsgeräte. Die bestimmungsgemäße Verwendung einer Maschine, wie sie in EN 292-1:1991, 3.12 festgelegt und in der Betriebsanleitung des Herstellers angegeben ist, ist das Beladen mit unterschiedlichen Zutaten, deren Verarbeitung in einem feststehenden Bottich mithilfe von geeigneten Werkzeugen erfolgt, sowie das Entladen und das Reinigen. Der Betriebsvorgang wird in Zyklen von unterschiedlicher Länge ausgeführt. Er kann entweder handgesteuert oder automatisiert sein, in unterschiedlichen Zyklen oder auf der Basis eines Wiederholzyklus und so weiter erfolgen. Handbetrieb ist manchmal notwendig, um Zutaten hinzuzufügen, ohne die Werkzeuge anzuhalten. Bei Maschinen, die mit einer Einrichtung zum Anheben oder Absenken des Bottichs oder mit einer Einrichtung zur senkrechten Bewegung von Bottich/Kopf/Werkzeug ausgerüstet sind, ist die Arbeitsposition die, in der sich das Werkzeug am nächsten zum Bottichboden befindet. Die wesentlichen Gefährdungen, die durch diese Norm abgedeckt sind, sind mechanische (Scheren, Fangen, Verlust der Standfestigkeit), elektrische, thermische, hygienische, ergonomische und auch die Gefährdungen, die sich durch das Einatmen von Mehlstaub durch Gasansammlung und durch Lärm ergeben. Diese Norm bezieht sich nur auf Maschinen, die nach dem Datum ihrer Veröffentlichung hergestellt werden. Diese Norm beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitee CEN/TC 153 Nahrungsmittelmaschinen im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten EN 454:2000+A1:2009. Gegenüber der DIN EN 454:2000 sind folgende Änderungen vorgenommen worden: a) Die Norm ist im Hinblick auf die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG geändert und angepasst; b) Aufnahme eines informativen Anhangs ZB über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung werden vom Ausschuss NA 060-18-01 AA "Bäckereimaschinen" im Fachbereich Nahrungsmittelmaschinen des Normenausschusses Maschinenbau (NAM) im DIN wahrgenommen. Vertreter interessierter Kreise waren an der Erarbeitung beteiligt.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 454:2000-08 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 454:2015-02 .
Gegenüber DIN EN 454:2000-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Norm ist im Hinblick auf die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG geändert und angepasst; b) Aufnahme eines informativen Anhangs ZB über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.