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Norm [AKTUELL]
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DIN EN 419212-2 definiert Mechanismen für sichere Elemente, die als qualifizierte Signaturerstellungseinheiten verwendet werden und enthält Signaturerstellung und mobile Signaturerstellung, Benutzerüberprüfung und passwortbasierte Authentifizierung. Die definierten Mechanismen sind für andere Zwecke, wie Dienste im Zusammenhang mit der EU-Verordnung 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG, geeignet. Der spezielle Fall der Siegel ist ebenso durch die Norm abgedeckt. Die Unterschiede zwischen einem Siegel und einer Signatur sind in Anhang B erklärt. Anhang B erläutert auch wie die Mechanismen für sichere Elemente als qualifizierte Signaturerstellungseinheiten ebenso für sichere Elemente als qualifizierte Siegelerstellungseinheiten verwendet werden können. Die mobile Signatur ist eine Alternative zur klassischen Signatur, die durch ein sicheres Element durchgeführt wird. Die mobile Signatur wird durch die große Verbreitung von Mobilgeräten und die Qualifizierung im Rahmen der eIDAS Regulierung gefördert. Der spezielle Fall der entfernten Signatur (oder Serversignierung) ist durch Anhang C dieser Norm abgedeckt. Im restlichen Dokument, außer Anhang B, wird nicht gesondert Bezug auf das Siegel genommen, da es technisch mit der Signatur vergleichbar ist. Das Dokument wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 224 "Persönliche Identifikation, elektronische Signatur, maschinenlesbare Karten sowie zugehörige Geräteschnittstellen und Verfahren" erarbeitet. Der zuständige deutsche Arbeitsausschuss ist der NA 043-01-17-04 UA "Austauschprotokolle bei Chipkarten".
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 419212-1:2015-03 , DIN EN 419212-2:2015-03 .
Gegenüber DIN EN 419212-1:2015-03 und DIN EN 419212-2:2015-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Normenreihe wurde aufgrund der eIDAS-Verordnung umstrukturiert; b) allgemeine Signaturdienste, welche vorher in Teil 1 waren, wurden in Teil 2 verschoben und um Siegeldienste ergänzt.