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Norm [AKTUELL]
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Dieses Dokument legt die Mindestanforderungen an die Qualifikation und Zertifizierung von Personal fest, das in der Luft- und Raumfahrtindustrie in den Bereichen Fertigung, Dienstleistung, Instandhaltung und Überholung zerstörungsfreie Prüfungen (ZfP), zerstörungsfreie Überwachungen (ZfÜ) oder zerstörungsfreie Beurteilungen (ZfB) durchführt. Für die Anwendung dieses Dokuments wird der Begriff ZfP verwendet und gilt als gleichbedeutend mit ZfÜ und ZfB. In Europa wird der Begriff "Zulassung" verwendet, um eine schriftliche Bestätigung eines Arbeitgebers zu bezeichnen, dass eine Person besondere Anforderungen erfüllt und eine Handlungsbevollmächtigung hat. Der Begriff "Zertifizierung", wie in 3.2 festgelegt, wird in diesem Dokument durchgängig anstelle des Begriffs "Zulassung" verwendet. Wenn nicht anders in der Zulassungsvorschrift festgelegt, schließt Zertifizierung nach diesem Dokument eine Handlungsbevollmächtigung ein. Die Norm EN 4179 wurde von der Standardisierungsorganisation ASD-STAN des Verbandes der Europäischen Luft-, Raumfahrt- und Verteidigungsindustrie - Normung (ASD), unter Mitwirkung deutscher Experten des DIN-Normenausschusses Luft- und Raumfahrt (NL) erarbeitet. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 131-02-05 AA "Metallische Werkstoffe" im DIN-Normenausschuss Luft- und Raumfahrt (NL).
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 4179:2017-03 .
Gegenüber DIN EN 4179:2017-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anwendungsbereich aktualisiert; b) normative Verweisungen aktualisiert; c) Abschnitt "Begriffe" überarbeitet; d) Abschnitt "Allgemeine Anforderungen" überarbeitet; e) Abschnitt "Qualifikations- und Zertifizierungsstufen" überarbeitet; f) Abschnitt "Ausbildung und Erfahrung" überarbeitet; g) Abschnitt "Prüfungen" überarbeitet; h) Abschnitt "Zertifizierung" überarbeitet; i) Anhang A überarbeitet; j) Anhang B hinzugefügt; k) Anhang C hinzugefügt; l) Literaturverzeichnis hinzugefügt; m) Dokument redaktionell überarbeitet.