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Norm [NEU]
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Diese Norm enthält sicherheitstechnische Festlegungen. Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Dieses Dokument stellt Sicherheitsanforderungen für die wichtigsten Arten von Form-, Füll- und Verschließmaschinen, Füll- und Verschließmaschinen und die Füllmaschinen, die oftmals mit solchen Maschinen verbunden sind, zur Verfügung. Form-, Füll- und Verschließmaschinen im Anwendungsbereich dieses Dokuments sind: - Horizontale Oberfolienschlauchbeutelmaschine; - Vertikale Schlauchbeutelmaschine; - Horizontale Siegelrandbeutelform-, -füll- und -verschließmaschine; - Thermoform-, -füll- und -verschließmaschine; - Folienschlauchbeutelform-, -füll- und -verschließmaschine; - Dornradform-, -füll- und -verschließmaschine. Füll- und Verschließmaschinen im Anwendungsbereich dieses Dokuments sind: - Aufricht-, Füll- und Verschließmaschine für vorgefertigte Beutel; - Becher- oder Kübel-Füll- und -Verschließmaschine; - Sackfüll- und -verschließmaschine. Füllmaschinen, die gewöhnlich mit Form-, Füll- und Verschließmaschinen und Füll- und Verschließmaschinen verbunden sind, im Anwendungsbereich dieses Dokuments sind: - Schnecken-Füllmaschine; - Messbecher-Füllmaschine; - Nettowaage; - Mehrkopfwaage. Andere Typen von Form-, Füll- und Verschließmaschinen, die in 3.3 beschrieben sind, weisen ähnliche Gefährdungen wie diese Maschinen auf, und Abschnitt 4 legt fest, welche Abschnitte dieses Dokuments für diese Maschinen gelten. Dieses Dokument erstreckt sich auf die Sicherheitsanforderungen für Entwurf, Konstruktion und alle Lebenszyklusphasen der Maschinen, einschließlich Montage, Inbetriebnahme, Betrieb, Einstellung, Instandhaltung und Reinigung der Maschinen. Dieses Dokument gilt für Maschinen, die nach dem Veröffentlichungsdatum dieses Dokuments hergestellt werden. Dieses Dokument gilt nicht für: - Blasform-, -füll- und -verschließmaschinen; - Bulkwarenbehälter-Füll- und Verschließmaschinen; - Kartoniermaschinen; - Nahrungsmittelportioniermaschinen, einschließlich Kolbenportioniermaschinen im Anwendungsbereich von EN 15180; - Warmformmaschinen im Anwendungsbereich von EN 12409. Dieses Dokument gilt nicht für: - Gefährdungen aufgrund der in diesen Maschinen verpackten Produkte; allerdings gilt es für Gefährdungen aufgrund von Staub, modifizierten Atmosphärengasen und brennbaren Produkten; - Gefährdungen durch den Betrieb dieser Maschinen in potenziell explosionsgefährdeter Atmosphäre. Dieses Dokument (EN 415-3:2021) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 146 "Packaging machines - Safety" erarbeitet, dessen Sekretariat von UNI gehalten wird. Gegenüber der DIN EN 415-3:2010-07 sind folgende Änderungen vorgenommen worden: a) der Anwendungsbereich umfasst nun Füll- und Verschließmaschinen und Mehrkopfwaagen; b) Kartoniermaschinen wurden aus dem Anwendungsbereich entfernt; c) Sicherheitsanforderungen wurden so umformuliert, dass sie mit EN 415-10:2014 übereinstimmen; d) die normativen Verweisungen wurden geändert, um die vielen Änderungen zu berücksichtigen, die an B1- und B2-Normen vorgenommen wurden. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Ausschuss NA 060-18-25 AA "Form-, Füll- und Verschließmaschinen prEN 415-3 (SpA CEN/TC 146/WG 2)" im Fachbereich "Fachbereich Nahrungsmittelmaschinen und Verpackungsmaschinen" des DIN-Normenausschusses Maschinen¬bau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller von "Form-, Füll- und Verschließmaschinen; Füll- und Verschließmaschinen" sowie der Berufsgenossenschaften waren an der Erarbeitung beteiligt.
Korrekturinformation: Berichtigtes Dokument: Bezieher des Vorgängerdokuments DIN EN 415-3:2022-02 erhalten eine kostenfreie Ersatzlieferung .
Gegenüber DIN EN 415-3:2010-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) der Anwendungsbereich umfasst nun Füll- und Verschließmaschinen und Mehrkopfwaagen; b) Kartoniermaschinen wurden aus dem Anwendungsbereich entfernt; c) Sicherheitsanforderungen wurden so umformuliert, dass sie mit EN 415-10:2014 übereinstimmen; d) die normativen Verweisungen wurden geändert, um die vielen Änderungen zu berücksichtigen, die an B1- und B2-Normen vorgenommen wurden. Gegenüber DIN EN 415-3:2022-02 wurden folgende Korrekturen vorgenommen: a) In der Einleitung, Absatz 1, Satz 1, wurde „in Europa in einer Vielzahl von Industriezweigen sehr häufig eingesetzt.“ durch „in Europa in immer mehr Branchen eingesetzt.“ ersetzt. b) In der Einleitung, Absatz 4, Aufzählung 3, wurde nach „Dienstleistungsanbieter“ eingefügt „, z.B. für die Instandhaltung“. c) In 3.1.16, Anmerkung 1 zum Begriff, wurde “verriegelte” durch “manuell einstellbare” ersetzt. d) In 3.1.22 wurde in der Definition „Metallfolie“, gestrichen. e) In 3.3.1 wurde „horizontal zugeführt“ gestrichen. f) In 4.1.2.1 wurde „sich anwenden lassen“ durch „angewandt werden können“ ersetzt. g) In 4.1.2.3.1 wurde „Energietrenneinrichtung“ durch „Absperreinrichtung“ ersetzt. h) In 4.1.5 wurde „reduziert“ durch „minimiert“ ersetzt. i) In 4.1.8.4.2 b) wurde „Schutz- und Reaktionsgase“ durch Atmosphäre“ ersetzt. j) In 4.1.8.4.3 d) wurde „können“ hinzugefügt. k) In 4.1.8.5, 5. Absatz wurde „ggf.“ durch „müssen“ ersetzt. l) In 4.5.5 wurde die Überschrift von „Heiz- oder Vorwärmstation“ durch „Heizstation“ ersetzt. m) In 4.5.6.3, Überschrift, wurde “Verriegelte trennende Schutzeinrichtungen“ durch „Schutzeinrichtung“ ersetzt. n) In 4.5.6.3 und in 4.5.6.4, Absatz 1, Satz 1, wurde „trennenden“ gelöscht. o) In 4.5.6.4, Überschrift, wurde “Verriegelte trennende “ gelöscht. p) In 4.5.12 und 4.5.14 wurde „trennenden Schutzeinrichtung“ durch „Schutzeinrichtung mit Annäherungsreaktion“ ersetzt. q) In 4.7.10, 4.8.5 und 4.10.1.2, Absatz 2, Satz 2, wurde „können“ durch „könnten“ ersetzt. r) In 4.8.7, Absatz 4, wurde "Andere“" gelöscht. s) In 4.9.4 wurde „sind zu entnehmen“ durch „können entnommen werden“ ersetzt. t) In 4.11.3, Satz 1 wurde „verriegelten” durch „feststehenden“ ersetzt. u) In 4.14.9, Absatz 1, a), wurde „zum Wechseln“ durch „durch Wechsel“ ersetzt. v) In 5.1 wurde „Prüfverfahren“ durch „Verifizierungsverfahren“ ersetzt. w) In 6.4.4.9, 6.4.4.10, 6.4.4.11, 6.4.4.12 und 6.4.4.13, wurde, jeweils in Absatz 1, a) and b), „geeignete“ gelöscht. x) In Tabelle A.8, Bereich 1. Gefährdungssituationen Reihe 3, Tabelle A.10, Bereich 1, Gefährdungssituationen Reihe 3, Tabelle A.10, Bereich 6, Gefährdungssituationen Reihe 3 und Tabelle A.18, Bereich 5, Gefährdungssituationen Reihe 3, wurde jeweils „Laden und Aufwickeln von Folie“ durch „Laden oder Aufwickeln von Folie“ ersetzt. y) In A.1.10.2, Absatz 1, Satz 1, wurde „typischen “ vor „Rundläufer-Sackfüll- und -Verschließmaschine“ eingefügt. z) In B.4.2, 3. Abschnitt wurde „vom Boden oder der Zugangsplattform“ gestrichen. aa) Das Dokument wurde redaktionell angepasst.
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