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Die Norm sollte ursprünglich als Europäische bzw. Internationale Norm EN ISO 9606-1 veröffentlicht werden. Aufgrund der ISO-seitigen Aufhebung der Wiener Vereinbarung (parallele Erstellung von Europäischen und Internationalen Normen) für dieses Projekt kann DIN EN 287-1 nur als rein Europäische Norm EN 287-1 den Vorgänger mit gleicher Nummer ersetzen. Nähere Informationen siehe unter www.nas.din.de.
In DIN EN 287-1 wird die Schweißerprüfung für das Schmelzschweißen von Stählen definiert. In der Norm wird eine Reihe technischer Regeln für systematische Prüfungen von Schweißern aufgestellt. Dadurch wird ermöglicht, dass solche Qualifizierungen unabhängig von der Art des Erzeugnisses, des Ortes und des Prüfers/der Prüfstelle einheitlich akzeptiert werden. Wenn Schweißer qualifiziert werden, liegt der Schwerpunkt auf der Fähigkeit des Schweißers, den Elektrodenhalter/die Schweißpistole/den Schweißbrenner so zu handhaben, dass damit eine Schweißung von zulässiger Qualität erzeugt wird.
Die Schweißprozesse nach dieser Norm schließen nur solche Schweißprozesse ein, die als Handschweißen oder teilmechanisches Schweißen bezeichnet werden. Sie schließen nicht die vollmechanischen und automatischen Schweißprozesse ein.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 287-1:1997-08 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 287-1:2006-06 , DIN EN 287-1:2011-11 , DIN EN ISO 9606-1:2013-12 .
Gegenüber DIN EN 287-1:1997-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) neue bzw. geänderte Definitionen in Abschnitt 3; b) detaillierte und strukturierte Erfassung der verwendeten Abkürzungen und Kurzzeichen in 4.3; c) Gliederung nach Bezeichnung der Schweißerprüfung in Abschnitt 5; d) neue Tabelle 1 für Geltungsbereich für Verbindungen mit Einzel- und Kombinationsprozessen in 5.2; e) neue Werkstoffgruppen nach CR ISO 15608 in 5.5; f) überarbeitete Geltungsbereiche für Schweißzusätze bei den verschiedenen Schweißprozessen in 5.6. Dabei sind in Tabelle 3 nicht alle möglichen Schweißprozesse erfasst; g) überarbeitete Geltungsbereiche von Rohrstumpfnähten und Kehlnähten in 5.7; h) überarbeitete Geltungsbereiche für Schweißpositionen in 5.8; i) Prüfverfahren und Durchführung von Prüfungen in 6.4 und 6.5; j) zusätzliche Prüfschritte vor Überprüfung der zulässigen Unregelmäßigkeiten in Abschnitt 7; k) Verlängerung der Qualifikation eindeutig geregelt in 9.3; l) Ausstellung der Schweißer-Prüfungsbescheinigung in Abschnitt 10; m) Aufnahme von sieben Bezeichnungsbeispielen von Schweißerprüfungen im Anhang B. Wegen der Angleichung an die europäische Schreibweise wurde das Komma durch einen Punkt ersetzt; n) neu aufgenommener Anhang D mit Einflussgrößen, die zur Verlängerung der Schweißerprüfung bestätigt werden sollten.