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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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In DIN EN 287-1 wird die Schweißerprüfung für das Schmelzschweißen von Stählen definiert. Sie stellt eine Reihe technischer Regeln für systematische Prüfungen von Schweißern auf und ermöglicht so, dass solche Qualifizierungen unabhängig von der Art des Erzeugnisses, des Ortes und des Prüfers/der Prüfstelle einheitlich akzeptiert werden. Wenn Schweißer qualifiziert werden, liegt der Schwerpunkt auf der Fähigkeit des Schweißers, den Elektrodenhalter, die Schweißpistole, den Schweißbrenner so zu handhaben, dass damit eine Schweißung von zulässiger Qualität erzeugt wird. Die Schweißprozesse nach dieser Norm schließen nur solche Schmelzschweißprozesse ein, die als Handschweißen oder teilmechanisches Schweißen bezeichnet werden. Sie schließen nicht die vollmechanischen und automatischen Schweißprozesse ein (hierzu siehe EN 1418). Die Europäische Norm wurde vom CEN/TC 121/SC 4 "Qualitätsmanagement für das Schweißen" (Sekretariat: DIN, Deutschland) erarbeitet. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der DIN/DVS-Gemeinschaftsausschuss NA 092-00-02 AA "Qualifizierung von Personal für das Schweißen und verwandte Verfahren (DVS AG Q5)", der federführend vom NAS geleitet wird.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 287-1:2006-06 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN ISO 9606-1:2013-12 .
Gegenüber DIN EN 287-1:2006-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Aufnahme eines Hinweises in der Einleitung bezüglich der Gültigkeit von Schweißerprüfungen nach der vorherigen Ausgabe; b) die normative Verweisungen in Abschnitt 2 und im Abschnitt Literaturhinweise aktualisiert; c) im Abschnitt 3 die vorhandenen Begriffe überarbeitet und weitere neu aufgenommen, wie Hersteller, Kehlnaht, Lage, Nachlinksschweißen, Nachrechtsschweißen, Rohrabzweig, Schweißzusatz und Verifizierung; d) im Abschnitt 4 die Ordnungsnummern der einzelnen Schweißprozesse nach DIN EN ISO 4063 angepasst sowie die Kehlnaht-Schenkellänge (z) gestrichen; e) Stumpfnähte qualifizieren nicht Kehlnähte oder umgekehrt, siehe 5.4 b); f) die Möglichkeit eines ergänzenden Kehlnahtprüfstückes zur Stumpfnahtprüfung, siehe 5.4 c); g) die Aufnahme eines Hinweises auf CEN ISO/TR 20172, CEN ISO/TR 20173 und CEN ISO/TR 20174 in 5.5 (Werkstoffgruppen); h) die Tabelle 3 (Geltungsbereich für Schweißzusätze) in zwei Tabellen aufgeteilt; i) in 5.8 (Schweißpositionen) die Arbeitspositionen PH und PJ ergänzt; j) im Abschnitt 7 (Abnahmeabforderungen an die Prüfstücke) die Anforderung des Winkelversatzes gestrichen; k) die elektronische Unterschrift zur Bestätigung der Gültigkeit ausgestellter Schweißer-Prüfungs-bescheinigungen unter 9.2 ergänzt; l) die Bezeichnungsbeispiele im Anhang B überarbeitet; m) der informative Anhang D (Einflussgrößen, die zur Verlängerung bestätigt werden und rückverfolgbar sein sollten) ersatzlos gestrichen.