Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage, eine besinnliche Zeit und ein gesundes Neues Jahr!
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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
Diese Norm ist Bestandteil des DVGW Regelwerks.
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Dieses Dokument (EN 203-1:2019) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 106 "Großküchengeräte für gasförmige Brennstoffe" erarbeitet, dessen Sekretariat von AFNOR (Frankreich) gehalten wird. Das zuständige deutsche Gremium ist der Arbeitsausschuss NA 040-05-01 AA "Gasbeheizte Großküchengeräte" Deutscher Spiegelausschuss CEN/TC 106 "Gasbeheizte Großküchengeräte" im Normenausschuss Heiz-, Koch- und Wärmgerät (FNH) bei DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Dieses Dokument legt die Allgemeinen Sicherheitsanforderungen an Großküchengeräte für gasförmige Brennstoffe fest. Dies ist der Hauptteil der Normenreihe, welcher durch die Teile 2 gerätespezifisch ergänzt wird.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 203-1 Berichtigung 1:2019-11 , DIN EN 203-1:2014-07 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 203-1:2024-07 .
Gegenüber DIN EN 203-1:2014-07 und DIN EN 203-1 Berichtigung 1: 2019-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Aktualisierung des Anwendungsbereichs zur weiteren Klarstellung, dass Geräte in Innenräumen verwendet werden sollen; b) Angleichung an die Gasgeräte-Verordnung und das Vademecum zur europäischen Normung zur Unterstützung der Rechtsvorschriften und Anforderungen der Union auf der Grundlage eines Normungsauftrags / -mandats (im Entwurf); c) Einführung einer Verweisung auf EN 1672-2:2005+A1:2009 für die Überprüfung von Materialien und Teilen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, sowie andere Hygieneaspekte aufgrund der Zurückziehung von EN 203-3:2009; d) Überarbeitung des Textes in Abschnitt 5 zur Klarstellung des Inhalts und Hinzufügung spezifischer Übereinstimmungskriterien, falls notwendig; e) Hinzufügen der Einstellung der sequentiellen Funktionssteuerung (7.6.2.1); f) Hinzufügen der Fehlergrenze von Messinstrumenten (7.1.8).