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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Die Europäische Norm wurde vom CEN/TC 51 "Zement und Baukalk" erstellt. Das zuständige deutsche Gremium ist der Arbeitsausschuss NA 005-07-13 AA "Zement".
Wasserlösliches Chrom(VI) im Zement kann Auslöser einer Chromatallergie, der so genannten Maurerkrätze, sein. Dieser seit längerer Zeit bekannte Zusammenhang führte 2003 zur Festlegung eines europaweiten Grenzwertes von 2 mg/kg Chrom(VI) im Zement und in zementhaltigen Zubereitungen (EG-Richtlinie 2003/53/EG). In Deutschland galt dieser Grenzwert aufgrund einer Branchenregelung "Chromatarme Zemente und Produkte" zwischen den Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft, den Arbeitsschutzbehörden der Länder, der Gewerkschaft IG Bau, Verbänden der Bauwirtschaft und dem Verein Deutscher Zementwerke bereits seit Ende der 90er Jahre. Um die Einhaltung des europäischen Grenzwertes für Chrom(VI) überprüfen zu können, hat das CEN/TC 51 ein standardisiertes Referenzprüfverfahren entwickelt. Die in Deutschland bisher angewendete Messvorschrift TRGS 613 ist in DIN EN 196-10 als Alternativprüfverfahren berücksichtigt worden.
In der Norm ist ein Verfahren (Referenzverfahren) zur Bestimmung des Gehaltes an wasserlöslichem Chrom(VI) in Zement beschrieben. Dieses Verfahren besteht aus zwei Teilen, d. h. aus einem Extraktionsverfahren und einer Analyseprozedur für das abfiltrierte Extrakt. Andere instrumentelle Verfahren dürfen zur Analyse des abfiltrierten Extraktes verwendet werden, vorausgesetzt, sie sind gegen die Analyse des gefilterten Extraktes mit dem Referenzverfahren kalibriert. Im Streitfall wird nur das Referenzverfahren angewendet.
Das in der Norm beschriebene Verfahren gilt für Zemente. Die Anwendung auf andere Stoffe ist möglich; die Anwendbarkeit ist jedoch im Einzelfall zu verifizieren.
Anhang B enthält Hinweise über die Anwendung der Norm zur Bestimmung des Gehaltes an wasserlöslichem Chrom(VI) in zementhaltigen Zubereitungen. Im Anhang A wird ein normatives Verfahren festgelegt, das bei Anwendung dieses Prüfverfahrens zur Beurteilung der Übereinstimmung eines Zementes mit dem in der Richtlinie 2003/53/EG angegebenen Grenzwert zu befolgen ist.
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 196-10:2016-11 .