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Norm [AKTUELL]
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Dieser Teil von EN 196 legt das Verfahren zur Bestimmung des Gehaltes an wasserlöslichem Chrom (VI) in Zement fest.
Es wird ein Referenzverfahren beschrieben, das aus zwei Schritten, das heißt aus einem Extraktionsverfahren und einer Analyse des abfiltrierten Extraktes, besteht. Hinweise zu anderen Extraktionsverfahren, die für Eignungsprüfungen, die werkseigene Produktionskontrolle und andere Zwecke geeignet sind, sind angegeben; in Streitfällen oder bei Überschreitung eines gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwertes wird nur das Referenzverfahren angewendet. Das Referenzverfahren enthält alternative Verfahrensschritte, nach denen der filtrierte Extrakt wahlweise einem Oxidationsschritt unterzogen werden darf. Die Kriterien für die Wahl der geeigneten Vorgehensweise sind festgelegt. Andere instrumentelle Verfahren dürfen zur Analyse des abfiltrierten Extraktes verwendet werden, vorausgesetzt, dass sie gegen die Analyse des gefilterten Extraktes mit dem Referenzverfahren kalibriert sind. Im Streitfall wird nur das Referenzverfahren angewendet.
In Anhang A wird ein normatives Verfahren festgelegt, das bei Anwendung dieses Prüfverfahrens als Grundlage für die Bewertung der Übereinstimmung eines Zementes mit dem in der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 angegebenen Grenzwert anzuwenden ist.
Das in diesem Teil von EN 196 beschriebene Verfahren gilt für Zemente. Die Anwendung auf andere Stoffe ist möglich; die Anwendbarkeit müsste jedoch im Einzelfall verifiziert werden. Anhang B enthält Hinweise zur Anwendung dieser Europäischen Norm zur Bestimmung des Gehaltes an wasserlöslichem Chrom (VI) in zementhaltigen Zubereitungen.
Die Anhänge C und D enthalten Angaben zu anderen Prüfverfahren, die auf der Extraktion von Zementleim beruhen und daher von dem Verhalten von Zement unter den üblichen Gebrauchsbedingungen abweichen. Diese Prüfverfahren dürfen mit oder ohne Oxidationsschritt durchgeführt werden. Die Anwender dieser Verfahren sollten sich dessen bewusst sein, dass die mit diesen Verfahren erzielten Ergebnisse sich erheblich von den Ergebnissen mit dem Referenzverfahren unterscheiden können. In Streitfällen oder bei Überschreitung des gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwertes wird nur das Referenzverfahren angewendet.
Anhang E enthält Hinweise zu einem Verfahren zur Bestimmung des überschüssigen Reduktionsmittelgehaltes von Zement, welches in einigen Ländern für die werkseigene Produktionskontrolle Anwendung findet. Hersteller, die ein derartiges System für die werkseigene Produktionskontrolle einsetzen, sollten sich der Verwendbarkeit der Ergebnisse durch Vergleich mit der Analyse nach dem Referenzverfahren vergewissern.
Gegenüber DIN EN 196-10:2006-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) in Abschnitt 2 wurden die normativen Verweisungen aktualisiert; b) die Norm wurde redaktionell überarbeitet.
Für die deutsche Mitarbeit ist der Arbeitsausschuss NA 005-07-13 AA "Zement, SpA zu Teilbereichen von CEN/TC 51 und ISO/TC 74" im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau) verantwortlich.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 196-10:2006-10 .
Gegenüber DIN EN 196-10:2006-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) in Abschnitt 2 wurden die normativen Verweisungen aktualisiert; b) die Norm wurde redaktionell überarbeitet.