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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Diese Europäische Norm behandelt alle im Abschnitt 4 aufgeführten signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf Doppelgehrungskreissägemaschinen mit mechanischem Vorschub und Handbeschickung und/oder Handentnahme zutreffen, im Folgenden als "Maschinen" bezeichnet, die konstruiert sind zum Schneiden von Massivholz, Spanplatten, Faserplatten oder Sperrholz sowie diesen Werkstoffen, wenn sie mit Kunststoffkanten versehen und/oder mit Kunststoff/Aluminium-Laminat beschichtet sind, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vom Hersteller vorgesehen Bedingungen, einschließlich vernünftigerweise vorhersehbarem Fehlverhalten, verwendet werden. Diese Europäische Norm gilt nicht für: * Maschinen zum Querschneiden von Rundholz; * von unten schneidende Querschnittkreissägemaschinen mit 2 Sägeblättern. Diese Europäische Norm gilt in erster Linie für Maschinen, die nach dem Ausgabedatum dieser EN hergestellt werden. Diese Norm beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitee CEN/TC 142 "Holzbearbeitungsmaschinen - Sicherheit" im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten EN 1870-9:2012. Gegenüber der DIN EN 1870-9:2010-03 sind folgende Änderungen vorgenommen worden: a) Aktualisierung der normativen Verweisungen auf Neuausgaben der zitierten Normen; b) im Abschnitt 5.2, Steuerung und Befehlseinrichtungen, Ersatz der Forderungen nach Ausführung von Steuerkreisen in bestimmten Steuerungskategorien durch Festlegungen von erforderlichen Performance Level; c) neuer Abschnitt 5.2.1.2 mit Anforderungen an nicht trennende Schutzeinrichtungen; d) zusätzliche Anforderungen in den Abschnitten 5.2.3, Ingangsetzen, 5.2.4, Normales Stillsetzen, 5.2.5, Not-Halt und 5.2.6, Störung der Energieversorgung; e) Aufnahme einer Beschreibung der Festigkeitsprüfung im normativen Anhang C für Materialien von Schutzeinrichtungen, soweit sie nicht den Anforderungen in Abschnitt 5.3.2, Bruchgefahr während des Betriebs, entsprechen; f) vollständige Überarbeitung des Abschnitts 5.3.4, Bremsen, und Verschieben der Bremsenprüfung in den normativen Anhang E; g) vollständige Überarbeitung des Abschnitts 5.3.7, Verhinderung des Zugriffs auf bewegte Teile; h) Aufnahme zusätzlicher Anforderungen im Abschnitt 5.4.3, Emission von Spänen und Staub; i) zusätzliche Anforderungen im Abschnitt 5.4.11, Trennung von der Energiezufuhr; j) zusätzliche Anforderungen im Abschnitt 5.4.14, Instandhaltung; k) neuer Abschnitt 6.2, Warnhinweise und Warneinrichtungen; l) Wegfall des informativen Anhangs ZA über den Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 98/37/EG; m) Umbenennung des informativen Anhangs ZB über den Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EU-Richtlinie 2006/42/EG in Anhang ZA; n) Aktualisierung des Literaturverzeichnisses. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Ausschuss NA 060-06-01 AA "Sicherheit" im Fachbereich "Holzbearbeitungsmaschinen" des Normenausschusses Maschinenbau (NAM) im DIN wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Doppelgehrungskreissägemaschinen mit mechanischem Vorschub und Handbeschickung und/oder Handentnahme sowie der Berufsgenossenschaften waren an der Erarbeitung beteiligt.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 1870-9:2010-03 .
Gegenüber DIN EN 1870-9:2010-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Aktualisierung der normativen Verweisungen auf Neuausgaben der zitierten Normen; b) im Abschnitt 5.2, Steuerung und Befehlseinrichtungen, Ersatz der Forderungen nach Ausführung von Steuerkreisen in bestimmten Steuerungskategorien durch Festlegungen von erforderlichen Performance Level; c) neuer Abschnitt 5.2.1.2 mit Anforderungen an nicht trennende Schutzeinrichtungen; d) zusätzliche Anforderungen in den Abschnitten 5.2.3, Ingangsetzen, 5.2.4, Normales Stillsetzen, 5.2.5, Not-Halt und 5.2.6, Störung der Energieversorgung; e) Aufnahme einer Beschreibung der Festigkeitsprüfung im normativen Anhang C für Materialien von Schutzeinrichtungen, soweit sie nicht den Anforderungen in Abschnitt 5.3.2, Bruchgefahr während des Betriebs, entsprechen; f) vollständige Überarbeitung des Abschnitts 5.3.4, Bremsen, und Verschieben der Bremsenprüfung in den normativen Anhang E; g) vollständige Überarbeitung des Abschnitts, 5.3.7, Verhinderung des Zugriffs auf bewegte Teile; h) Aufnahme zusätzlicher Anforderungen im Abschnitt 5.4.3, Emission von Spänen und Staub; i) zusätzliche Anforderungen im Abschnitt 5.4.11, Trennung von der Energiezufuhr; j) zusätzliche Anforderungen im Abschnitt 5.4.14, Instandhaltung; k) neuer Abschnitt 6.2, Warnhinweise und Warneinrichtungen; l) Wegfall des informativen Anhangs ZA über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 98/37/EG; m) Umbenennung des informativen Anhangs ZB über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EU-Richtlinie 2006/42/EG in Anhang ZA; n) Aktualisierung des Literaturverzeichnisses.