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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (sogenannte Vermutungswirkung). Dieses Dokument behandelt alle im Abschnitt 4 aufgeführten signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf stationäre Mehrblattkreissägemaschinen für Längsschnitt zutreffen - im Folgenden als "Maschinen" bezeichnet -, die konstruiert sind zum Schneiden von Massivholz, Spanplatten, Faserplatten oder Sperrholz sowie diesen Werkstoffen, wenn sie mit Kunststoffkanten versehen sind, und/oder Beschichtungen aus Kunststoff/Leichtmetall haben, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vorhersehbaren Bedingungen des Herstellers einschließlich vernünftigerweise vorhersehbarem Missbrauch verwendet werden; siehe auch 6.3. Dieses Dokument gilt nicht für Maschinen mit senkrechtem Rollenvorschub oder senkrechtem Plattenbandvorschub oder für Maschinen, die zum Herstellen des ersten Längsschnitts an einem Holzstamm bestimmt sind. Dieses Dokument behandelt nicht irgendwelche Gefährdungen, die sich auf die Kombination einer einzelnen Maschine mit irgendeiner anderen Maschine als Teil einer Linie beziehen. Dieses Dokument gilt nicht für Maschinen, die vor seiner Veröffentlichung als EN hergestellt wurden. Die von diesem Dokument erfassten Maschinen sind in 1.3 der Maschinenrichtlinie aufgeführt. Diese Norm beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitee CEN/TC 142 "Holzbearbeitungsmaschinen - Sicherheit" im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten EN 1870-4:2012. Die Norm wurde vollständig überarbeitet. Gegenüber der DIN EN 1870-4:2010-02 sind folgende wesentliche Änderungen vorgenommen worden: a) Aktualisierung der normativen Verweisungen auf Neuausgaben der zitierten Normen; b) im Abschnitt Steuerung und Befehlseinrichtungen wurden die Forderungen nach Ausführung von Steuerkreisen in bestimmten Steuerungskategorien durch Festlegungen von erforderlichen Performance Level ersetzt. Für bestimmte Arbeitsgänge wurden Betriebsarten und Anforderungen an die Betriebsartenwahl definiert. Es wurden neue Anforderungen an kraftbetätigte Einstellbewegungen der Maschine festgelegt; c) im Abschnitt Schutzmaßnahmen gegen mechanische Gefährdungen wurden neue Anforderungen an die Festigkeit von Schutzeinrichtungen festgelegt und die Anforderungen an Einrichtungen gegen die Möglichkeit oder die Auswirkung des Wegschleuderns grundlegend überarbeitet, wobei neue Formen von Rückschlaggreifern zulässig sind; ferner wurden neue Anforderungen an die Schutzmaßnahmen am Auslass der Maschine festgelegt; d) im Abschnitt Emission von Spänen und Staub wurden zusätzliche Anforderungen bezüglich des Emissionsverhaltens der Maschine festgelegt; e) die Anforderungen an die Betriebsanleitung der Maschine wurden auf mehr als drei Seiten Normtext aufgebläht; f) Wegfall des informativen Anhangs ZA über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 98/37/EG. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung werden vom Ausschuss NA 060-06-01 AA "Holzbearbeitungsmaschinen - Sicherheit" im Fachbereich "Holzbearbeitungsmaschinen" des Normenausschusses Maschinenbau (NAM) im DIN wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Mehrblattkreissägemaschinen für Längsschnitt mit Handbeschickung und/oder Handentnahme sowie der Berufsgenossenschaften sind an der Erarbeitung beteiligt.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 1870-4:2010-02 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN ISO 19085-13:2020-09 .
Gegenüber DIN EN 1870-4:2010-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Aktualisierung der normativen Verweisungen auf Neuausgaben der zitierten Normen; b) im Abschnitt 5.2 Steuerung und Befehlseinrichtungen wurden die Forderungen nach Ausführung von Steuerkreisen in bestimmten Steuerungskategorien durch Festlegungen von erforderlichen Performance Level ersetzt. Für bestimmte Arbeitsgänge wurden Betriebsarten und Anforderungen an die Betriebsartenwahl definiert. Es wurden neue Anforderungen an kraftbetätigte Einstellbewegungen der Maschine festgelegt; c) im Abschnitt 5.3 Schutzmaßnahmen gegen mechanische Gefährdungen wurden neue Anforderungen an die Festigkeit von Schutzeinrichtungen festgelegt und die Anforderungen an Einrichtungen gegen die Möglichkeit oder die Auswirkung des Wegschleuderns grundlegend überarbeitet, wobei neue Formen von Rückschlaggreifern zulässig sind; ferner wurden neue Anforderungen an die Schutzmaßnahmen am Auslass der Maschine festgelegt; d) im Abschnitt 5.4.3 Emission von Spänen und Staub wurden zusätzliche Anforderungen bezüglich des Emissionsverhaltens der Maschine festgelegt; e) die Anforderungen an die Betriebsanleitung der Maschine wurden erweitert; f) Wegfall des informativen Anhangs ZA über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 98/37/EG; g) Umbenennung des informativen Anhangs ZB über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EU-Richtlinie 2006/4/EG in Anhang ZA.