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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Dieses Dokument behandelt alle im Abschnitt 4 aufgeführten signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf stationäre und verschiebbare handbetätigte waagerecht schneidende Auslegerkreissägemaschinen mit einem Sägeaggregat (handbetätigte Radialsägen) zutreffen - im Folgenden als "Maschinen" bezeichnet -, die konstruiert sind zum Schneiden von Massivholz, Spanplatten, Faserplatten, Sperrholz sowie diesen Werkstoffen, wenn sie mit Kunststoffkanten versehen sind und/oder Beschichtungen aus Kunststoff haben, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vorhersehbaren Bedingungen des Herstellers, einschließlich vernünftigerweise vorhersehbarer Fehlanwendung, verwendet werden.
Hinsichtlich der Definition für stationäre und verschiebbare Maschinen siehe 3.2.3 und 3.2.4. Die Anforderungen in diesem Dokument gelten für alle Maschinen unabhängig von der Art ihrer Steuerung, zum Beispiel elektromechanisch und/oder elektronisch. Dieses Dokument gilt nicht für: a) Maschinen, die auf einem Gestell oder auf einen Tisch, der einem Gestell ähnlich ist, aufgesetzt sind und die vorgesehen sind, während des Betriebs stationär verwendet zu werden, und die von einer Person von Hand angehoben werden können; das Gestell kann auch ein fester Teil der Maschine sein, wenn es aus scharnierbefestigten Füßen besteht, die heruntergeklappt werden können.
Transportable motorbetriebene Elektrowerkzeuge sind in EN 61029-1:2009 zusammen mit IEC 61029-2-2:1993 behandelt. b) Maschinen, die mit hydraulischen Maschinenantrieben ausgerüstet sind; c) Maschinen, die mit kraftbetriebener Werkstückpositionierung ausgerüstet sind; d) Maschinen, die entweder zum Längsschneiden, Fräsen (einschließlich Fälzen und Nuten), Schleifen und/oder Bohren vorgesehen sind; e) Maschinen, die mit mehr als einer Sägespindeldrehzahl ausgerüstet sind.
Es wird bei der nächsten Überarbeitung beraten, eine Norm für Maschinen zu erarbeiten, die zum Längsschneiden und Fräsen verwendet werden kann.
Halbautomatische und automatische waagerecht schneidende Auslegerkreissägemaschinen mit einem Sägeaggregat (Radialsägen) sind in EN 1870-11:2003+A1:2009 behandelt. f) Maschinen mit mechanischem Vorschub. Dieses Dokument gilt nicht für handbetätigte waagerecht schneidende Auslegerkreissägemaschinen mit einem Sägeaggregat (handbetätigte Radialsägen), die vor seiner Veröffentlichung als EN hergestellt wurden. Diese Norm beinhaltet die deutsche Fassung der vom Technischen Komitee CEN/TC 142 "Holzbearbeitungsmaschinen - Sicherheit" im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten EN 1870-17:2012. Gegenüber der DIN EN 1870-17:2010-06 sind folgende Änderungen vorgenommen worden: a) Aktualisierung der normativen Verweisungen auf Neuausgaben der zitierten Normen; b) im Abschnitt 5.2, Steuerung und Befehlseinrichtungen, Ersatz der Forderungen nach Ausführung von Steuerkreisen in bestimmten Steuerungskategorien durch Festlegungen von erforderlichen Performance Level; c) neuer Abschnitt 5.2.1.2 mit Anforderungen an nicht trennende Schutzeinrichtungen; d) zusätzliche Anforderungen in den Abschnitten 5.2.3, Ingangsetzen, 5.2.4, Normales Stillsetzen und 5.2.5, Störung der Energieversorgung; e) Aufnahme einer Beschreibung der Festigkeitsprüfung im normativen Anhang C für Materialien von Schutzeinrichtungen, soweit sie nicht den Anforderungen in Abschnitt 5.3.2, Bruchgefahr während des Betriebs, entsprechen; f) vollständige Überarbeitung des Abschnitts 5.3.4, Bremsen, und Verschieben der Bremsenprüfung in den normativen Anhang D; g) zusätzliche Anforderungen im Abschnitt 5.3.6, Verhinderung des Zugriffs auf bewegte Teile; h) Aufnahme zusätzlicher Anforderungen im Abschnitt 5.4.3, Emission von Spänen und Staub; i) Wegfall des informativen Anhangs D (alt), Verwendung sicherheitstechnisch bewährter Bauteile; j) Wegfall des informativen Anhangs ZA über den Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 98/37/EG; k) Umbenennung des informativen Anhangs ZB über den Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EU-Richtlinie 2006/42/EG in Anhang ZA; l) Aktualisierung des Literaturverzeichnisses. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Ausschuss NA 060-06-01 AA "Sicherheit" im Fachbereich "Holzbearbeitungsmaschinen" des Normenausschusses Maschinenbau (NAM) im DIN wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von stationären und verschiebbaren handbetätigten waagrecht schneidenden Auslegerkreissägemaschinen mit einem Sägeaggregat (handbetätigten Radialsägen) sowie der Berufsgenossenschaften waren an der Erarbeitung beteiligt.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 1870-17:2010-06 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 1870-17:2015-06 .
Gegenüber DIN EN 1870-17:2010-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Aktualisierung der normativen Verweisungen auf Neuausgaben der zitierten Normen; b) im Abschnitt 5.2, Steuerungen und Befehlseinrichtungen, Ersatz der Forderungen nach Ausführung von Steuerkreisen in bestimmten Steuerungskategorien durch Festlegungen von erforderlichen Performance Level; c) neuer Abschnitt 5.2.1.2 mit Anforderungen an nicht trennende Schutzeinrichtungen; d) zusätzliche Anforderungen in den Abschnitten 5.2.3, Ingangsetzen, 5.2.4, Normales Stillsetzen und 5.2.5, Störung der Energieversorgung; e) Aufnahme einer Beschreibung der Festigkeitsprüfung im normativen Anhang C für Materialien von Schutzeinrichtungen, soweit sie nicht den Anforderungen in Abschnitt 5.3.2, Bruchgefahr während des Betriebs, entsprechen; f) vollständige Überarbeitung des Abschnitts 5.3.4, Bremsen, und Verschieben der Bremsenprüfung in den normativen Anhang D; g) zusätzliche Anforderungen im Abschnitt 5.3.6, Verhinderung des Zugriffs auf bewegte Teile; h) Aufnahme zusätzlicher Anforderungen im Abschnitt 5.4.3, Emission von Spänen und Staub; i) Wegfall des informativen Anhangs D (alt), Verwendung sicherheitstechnisch bewährter Bauteile; j) Wegfall des informativen Anhangs ZA über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 98/37/EG; k) Umbenennung des informativen Anhangs ZB über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EU-Richtlinie 2006/42/EG in Anhang ZA; l) Aktualisierung des Literaturverzeichnisses.