Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
Bitte beachten Sie, dass neue Registrierungen und manuell zu bearbeitende Anliegen erst ab diesem Zeitpunkt bearbeitet werden.
Bestellungen und Downloads können Sie selbstverständlich jederzeit online durchführen, und unsere FAQ bieten Ihnen viele hilfreiche Informationen.
Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage, eine besinnliche Zeit und ein gesundes Neues Jahr!
Ihre DIN Media GmbH
Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Norm [AKTUELL]
Beabsichtigte Zurückziehung mit Ersatz zum 2025-02 durch: DIN EN 1860-1, Ausgabe:2025-02
Beabsichtigte Zurückziehung mit Ersatz zum 2025-02 durch: DIN EN 1860-1, Ausgabe:2025-02
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Dieser Teil der Europäischen Norm gilt für Grillgeräte, die mit festen Brennstoffen betrieben werden, ausgenommen Einweggrills. Auch Grillgeräte, die von anderen Brennstoffen auf feste Brennstoffe umrüstbar sind, sollten mit dieser Norm in Übereinstimmung sein. Diese Norm legt Anforderungen an Werkstoffe, Aufbau und Ausführung sowie zugehörige Prüfverfahren, Kennzeichnungen und Anweisungen fest. Das zuständige deutsche Gremium ist der NA 095-02-07 AA "Grillen mit Holzkohle" im DIN-Normenausschuss Sicherheitstechnische Grundsätze (NASG).
Korrekturinformation: Berichtigtes Dokument: Bezieher des Vorgängerdokuments DIN EN 1860-1:2017-09 erhalten eine kostenfreie Ersatzlieferung .
Gegenüber DIN EN 1860-1:2013-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Änderung im Abschnitt 2 "Normative Verweisungen"; b) Änderung im Unterabschnitt 4.1 "Allgemeines"; c) Änderung im Abschnitt 6 "Kennzeichnung"; d) Änderung im Abschnitt 7 "Gebrauchsanweisung"; e) neuer Abschnitt 8 "Verpackung"; f) Änderung von Anhang A "Vorgeschriebene Warnhinweise"; g) neuer Anhang B "A-Abweichung". Gegenüber DIN EN 1860-1:2017-09 wurden folgende Korrekturen vorgenommen: a) EN 1860 1:2013+A1:2017/AC:2017 wurde eingearbeitet; b) im Anwendungsbereich wurde der erste Satz geändert in "Dieser Teil der Europäischen Norm gilt für Grillgeräte, die mit festen Brennstoffen betrieben werden, ausgenommen Einweggrills."; c) in 5.2.3.1, 5. Absatz geändert in "Die Brennstoffladung wird vollständig zu Asche verbrannt und anschließend entfernt."; d) in 5.2.3.2, 6. Absatz geändert in "Die Brennstoffladung wird vollständig zu Asche verbrannt und anschließend entfernt.".