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Norm [AKTUELL]

DIN EN 1845:2008-06

Maschinen zur Herstellung von Schuhwerk - Schuhformmaschinen - Sicherheitsanforderungen; Deutsche Fassung EN 1845:2007

Englischer Titel
Footwear manufacturing machines - Footwear moulding machines - Safety requirements; German version EN 1845:2007
Ausgabedatum
2008-06
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
80

ab 169,10 EUR inkl. MwSt.

ab 158,04 EUR exkl. MwSt.

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Ausgabedatum
2008-06
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
80
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/9871391

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Einführungsbeitrag

Die Europäische Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen des Anhangs I der EG-Maschinenrichtlinie 98/37/EG (gültig bis 28. Dezember 2009) sowie mit Wirkung vom 29. Dezember 2009 der neuen EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Schuhformmaschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die in der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung).

Die Norm gilt für Schuhformmaschinen, die für die Herstellung von Schuhen und Schuhteilen in der Schuhindustrie verwendet werden. Solche Maschinen sind:

  • Ansohlmaschinen
  • Sohlen- und Schuhteileformmaschinen
  • Schuh- und Stiefelformmaschinen.

Die Norm gilt für die genannten Maschinen auch dann, wenn sie für andere Produkte als Schuhe und Schuhteile verwendet werden, sofern für diese Produkte lediglich eine andere Form eingesetzt werden muss.

Die Norm legt die Sicherheitsanforderungen für den Bau, den Transport, die Installation, das Einstellen, das Rüsten, die Programmierung oder die Verfahrensumstellung, den Betrieb, die Reinigung, die Wartung, die Beseitigung, die Zerlegung und, soweit es die Sicherheit betrifft, auch für die Entsorgung der erwähnten Maschinen fest. Sie behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefahr bringenden Situationen und Ereignisse, die bei Schuhformmaschinen auftreten, wenn diese bestimmungsgemäß und unter nicht bestimmungsgemäßen, aber vom Hersteller vorhersehbaren Bedingungen verwendet werden.

Folgende Maschinen sind vom Anwendungsbereich dieser Norm ausgenommen, außer sie werden zum Ansohlen oder zum Reaktionsgießen verwendet:

  • Formmaschinen mit stationären Spritzeinheiten und stationären Formenträgern (Schließeinheiten)
  • Formmaschinen mit stationären Dosier- und Mischeinheiten und mit beweglichen Formenträgern (Werkzeugträger) in linearer Bauweise.

Die Norm befasst sich nicht mit Gefährdungen, die durch die Misch- und Dosiereinheiten selbst hervorgerufen werden. Sie gilt auch für die folgende Zusatzausrüstung für Materialhandhabung und -bearbeitung, die Teil der Maschine ist:

  • Sprüheinrichtung
  • Spritz- und Gießaggregate
  • Düsenreiniger
  • Angusszieher
  • Formenvorderkanten-Reiniger
  • Aktiviergeräte
  • Roboter und Einrichtungen für Vor- und Nachbehandlung.

Die Norm geht davon aus, dass die Maschinen von ausreichend geschulten Personen bedient und mit ausreichender Arbeitsplatzbeleuchtung genutzt werden.

Die Norm beinhaltet die Deutsche Fassung der vom CEN/TC 201 "Maschinen zur Herstellung von Schuhen, Leder- und Kunstlederwaren" ausgearbeiteten Europäischen Norm EN 1845:2007. Die nationalen Interessen bei der Bearbeitung wurden vom Fachbereich "Schuh- und Ledermaschinen" des NAM wahrgenommen.

Inhaltsverzeichnis
ICS
61.060
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/9871391
Ersatzvermerk

Dieses Dokument ersetzt DIN EN 1845:1999-02 .

Änderungsvermerk

Gegenüber DIN EN 1845:1999-02 sind folgende Änderungen vorgenommen worden: a) Anpassung an die neue Maschinenrichtlinie (2006/42/EG); b) Aktualisierung des Abschnitts 2 "Normative Referenzen"; c) Neugestaltung des Abschnitts 6 "Nachprüfung der Sicherheitsanforderungen und/oder Maßnahmen"; d) Aktualisierung der Anforderungen an die Lärmemissionswerte; e) Neugestaltung der Anhänge G "Anforderungen an Formenschlusssteuerungen" und I "Steuerungstechnische Maßnahmen zur Aufhebung der Schutzwirkung von Schutzeinrichtungen in integrierten Fertigungssystemen"; f) Korrekturen der zeichnerischen Darstellung.

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