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Norm [AKTUELL]
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Notbeleuchtung wird wirksam, wenn die Stromversorgung der allgemeinen künstlichen Beleuchtung ausfällt. Sie wird daher von einer von der Allgemeinversorgung unabhängigen Stromquelle gespeist. Im Rahmen dieser Norm ist Notbeleuchtung ein übergeordneter Begriff, der die Sicherheitsbeleuchtung und die Ersatzbeleuchtung umfasst. Das umfassende Ziel der Sicherheitsbeleuchtung ist, beim Ausfall der allgemeinen Stromversorgung ein gefahrloses Verlassen eines Bereiches zu ermöglichen. Ziel der Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege ist es, Personen das gefahrlose Verlassen eines Ortes zu ermöglichen, indem für ausreichende Sehbedingungen und Orientierung auf Rettungswegen und in besonderen Bereichen gesorgt wird, und dass Brandbekämpfungs- und Sicherheitseinrichtungen leicht aufgefunden und bedient werden können. Ziel der Antipanikbeleuchtung ist, möglichst Paniksituationen zu vermeiden und Personen ein sicheres Erreichen der Rettungswege zu ermöglichen, indem für ausreichende Sehbedingungen und Orientierung gesorgt wird. Das Licht der Rettungsweg- und Antipanikbeleuchtung sollte nach unten auf die Bezugsebene gerichtet sein, aber auch Hindernisse bis zu 2 m über dieser Ebene beleuchten. Ziel der Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung ist, zur Sicherheit von Personen beizutragen, die sich in einem potentiell gefährlichen Arbeitsablauf oder Arbeitssituation befinden, um angemessene Abschaltmaßnahmen zur Sicherheit weiterer vor Ort befindlicher Personen zu ermöglichen. Es gibt Techniken, die als Ergänzung angewendet werden können und bei zusätzlicher Anwendung in Rettungswegen die Wirksamkeit von konventionellen Notleuchten erhöhen. Diese Techniken werden in dieser Norm nicht behandelt. Die Sehleistung ist von Person zu Person unterschiedlich, sowohl in Bezug auf die erforderliche Lichtmenge zur deutlichen Wahrnehmung eines Gegenstandes als auch auf die Zeit zur Adaptation bei Änderungen der Beleuchtungsstärke. Ältere Menschen benötigen im Allgemeinen mehr Licht und mehr Zeit, um sich auf eine niedrige Beleuchtungsstärke an einer Gefahrenstelle oder auf einem Rettungsweg einzustellen. Durch die eindeutige Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen können Angst und Irritationen vermieden werden. Es ist sehr wichtig, dass die Ausgänge eines Bereiches klar gekennzeichnet und sichtbar sind, wann auch immer diese von Personen genutzt werden müssen. Diese Norm legt die lichttechnischen Anforderungen an Sicherheits- und Ersatzbeleuchtungssysteme fest, die in Bereichen oder Gebäuden installiert werden, in denen derartige Systeme erforderlich sind. Sie ist grundsätzlich anwendbar für Bereiche/Gebäude, die der Öffentlichkeit oder Arbeitnehmern zugänglich sind. Für diese Norm ist das Gremium NA 058-00-16 AA "Notbeleuchtung" bei DIN zuständig.
Korrekturinformation: Berichtigtes Dokument: Bezieher des Vorgängerdokuments DIN EN 1838:2013-10 erhalten eine kostenfreie Ersatzlieferung .
Gegenüber DIN EN 1838:1999-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die hervorzuhebenden Stellen wurden klarer gefasst und verbessert und es wurde klargestellt, dass die externe Beleuchtung bis zu einem sicheren Bereich zu berücksichtigen ist. Die Beleuchtung von Brandbekämpfungs- und Meldeeinrichtungen und Erste-Hilfe-Stellen ist jetzt aufeinander abgestimmt worden unabhängig von Ihrer Lage und ist auf den Betrieb der Ausrüstung bezogen worden; b) Klarstellung, dass alle Beleuchtungsstärkewerte Wartungswerte sind; c) Klarstellung, dass die erste Reflektion z. B. eines Deckenfluters für die Sicherheitsbeleuchtung berücksichtigt werden darf, wenn die reflektierende Fläche im Wartungsplan Berücksichtigung findet; d) die Farbe und die Gestaltung von Sicherheitszeichen wurden an das korrigierte ISO-Format angepasst; e) Hinweis, dass für Sicherheitszeichen in heller Umgebung bzw. bei intakter Allgemeinbeleuchtung ISO 3864-1 und ISO 3864-4 zu beachten sind; f) Hinweis, dass die Formel zur Ermittlung der Erkennungsweite eines Sicherheitszeichens nur anwendbar ist, wenn das Sicherheitszeichen nicht mehr als 20° über der horizontalen Blickrichtung montiert ist; g) Aktualisierung der A-Abweichung Deutschlands und anderer Länder. Gegenüber DIN EN 1838:2013-10 wurden folgende Korrekturen vorgenommen: a) in der Einleitung wurde die Übersetzung des letzten Absatzes angepasst; b) in 3.2 und 3.7 wurde die Übersetzung der Definitionen angepasst; c) in 4.1.1, 3. Absatz, wurde die Übersetzung der modalen Hilfsverben korrigiert, im 4. Absatz wurde "für die Rettungswege" ergänzt, im letzten Absatz wurde "zur Hervorhebung" ergänzt; d) in Tabelle 1 wurde "Lichtpunkthöhe" in "Befestigungshöhe des Lichtpunkts" geändert; e) in 4.2.4, 4.3.4 und 4.4.4 wurde "eindeutig" gestrichen; f) in 4.3.1 wurde "im Kernbereich" ergänzt; g) in 4.4.5 wurde "dies fällt in den Aufgabenbereich des Betreibers" wurde in "dies sollte vom Betreiber angegeben werden" geändert; h) in 4.5 ist "Ersatzbeleuchtung als Notbeleuchtung" korrigiert worden in "Ersatzbeleuchtung als Sicherheitsbeleuchtung"; i) in 5.3 wurde die Übersetzung der Anmerkung überarbeitet; j) in Abschnitt A.1 wurde im 4. Satz "auf beiden Seiten" ergänzt und in den letzten zwei Sätzen "schmalen Seitenlänge" in "kürzere Seitenlänge" geändert; k) redaktionelle Anpassungen.