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Krankenkraftwagen sind einem höheren Benutzungsrisiko ausgesetzt. Die exakten Betriebsumstände können nicht immer im Detail geplant oder vorhergesehen werden. Die Fahrzeuge müssen so konstruiert sein, dass sie sicher sind. Konstruktionsanforderungen können der europäischen und nationalen Gesetzgebung zur Arbeitssicherheit entnommen werden. Krankenkraftwagen müssen in Deutschland dem in den Landesrettungsdienstgesetzen und der DGUV Vorschrift 70 (Fahrzeuge) festgelegten Stand der Technik entsprechen. Dieses Dokument stellt den im europäischen Kontext erarbeiteten Konsens für einen Mindeststandard für Krankenkraftwagen dar. In Abhängigkeit von regionalen Erfordernissen kann ergänzende Ausstattung notwendig sein. Dieses Dokument legt Anforderungen an Gestaltung, Prüfung und Ausrüstung für den Transport, die Überwachung, die Behandlung und die Sicherheit von Patienten in Krankenkraftwagen fest. Die Norm enthält Anforderungen an den Patientenraum im Hinblick auf die Arbeitsumgebung, die ergonomische Gestaltung und die Sicherheit des Personals und der Patienten. Dieses Dokument behandelt nicht die Ausbildung des Personals. Dafür ist die Behörde/sind die Behörden des Landes zuständig, in dem der Krankenkraftwagen registriert ist. Dieses Dokument gilt für Krankenkraftwagen, in denen mindestens ein Patient liegend auf einer Krankentrage transportiert werden kann. Es schließt den Transport von Krankenbetten aus. Dieses Dokument legt auch die Anforderungen für Krankenkraftwagen fest, die für den Transport von Transportinkubatorsystemen vorgesehen sind. Dieses Dokument behandelt die besonderen Anforderungen an jeden Typ von Krankenkraftwagen, die entsprechend dem Patientenzustand bezeichnet sind. Dieses Dokument enthält allgemeine Anforderungen an Medizinprodukte (Geräte), die in Krankenkraftwagen befördert und im Krankenkraftwagen sowie außerhalb verwendet werden, weshalb sich die Umgebungsbedingungen von den normalen Innenraumbedingungen von Krankenhäusern und Kliniken unterscheiden können. Das zuständige deutsche Gremium ist der Arbeitsausschuss NA 053-01-02 AA „Krankenkraftwagen und deren medizinische und technische Ausstattung“ im DIN-Normenausschuss Rettungsdienst und Krankenhaus (NARK).
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 1789:2014-12 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 1789:2024-07 .
Dieser Artikel wurde berichtigt durch: DIN EN 1789 Berichtigung 1:2021-08 .
Gegenüber DIN EN 1789:2014-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anforderungen für den Transport von Transportinkubatorsystemen festgelegt; b) der Transport von Krankenbetten wurde aus dem Anwendungsbereich ausgeschlossen; c) normative Verweisungen und Bilder aktualisiert; d) um die Nutzung der Norm unabhängig von ECE Vorschriften, EU Verordnungen und EU Richtlinien zu ermöglichen, wurden diese Verweisungen entsprechend der CEN-Geschäftsordnung aus dem normativen Teil der Norm entfernt; e) Bezüge zu den Technischen Diensten wurden entsprechend der CEN-Geschäftsordnung aus dem normativen Teil der Norm entfernt; f) folgende Abschnitte wurden gestrichen: 4.1.2 "Maximale Außenmaße", 4.1.3 "Freiraum in den Radhäusern", 4.2 "Bremsanlage und Beschleunigung", 5.3 "Prüfung der Beschleunigung", 6.4 "Mechanische Festigkeit - Prüfverfahren für Medizinprodukte (Geräte) zum Einsatz in Krankenkraftwagen", Abschnitt 7 "Konformitätsbewertung", Abschnitt 8 "Für die Erteilung eines Übereinstimmungszertifikats zu erfüllende Anforderungen", Anhang B "Definition der Karosserietypen von Rettungsdienstfahrzeugen"; g) Anforderungen für die elektrischen Anlagen sowie die Tabelle 2 "12-V-Steckverbindungen für Medizinprodukte (Geräte) im Patientenraum" wurden überarbeitet; h) Anforderungen für optische Warnleuchten und akustisches Sirenenwarnsystem wurden neu aufgenommen; i) die Notausstiege wurden konkretisiert; j) Anforderungen für die Bodenbeläge wurden neu aufgenommen; k) Anforderungen für die Hygiene wurden neu aufgenommen; l) Anforderungen für die Kühlung und Heizung im Patientenraum wurden überarbeitet; m) Anforderungen an das Beladesystem wurde neu eingefügt (Tabelle 5) in 4.3.6 n) die Beleuchtung des Patientenraums (Tabelle 8) wurde überarbeitet; o) der Geräuschpegel im Patienten- und Fahrerraum wurde überarbeitet; p) die Anforderungen und Prüfungen für die Halte-, Befestigungs- und Rückhaltesysteme wurden überarbeitet; q) Anforderungen für den Prüfkörper in Abhängigkeit von der Konstruktion des Krankenkraftwagens wurden festgelegt; r) Prüfung der Befestigung der Krankentrage am Fahrzeugboden wurde konkretisiert; s) Verfahren zur Verifizierung des Ladewinkels wurde überarbeitet; t) Anforderungen für die elektrischen und nicht-elektrischen medizinischen Geräte wurden überarbeitet; u) die Ausrüstungstabellen wurden überarbeitet; v) redaktionelle Überarbeitung der Norm; w) Übergangsfrist eingeführt.