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Dieses Dokument wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 239 "Rettungssysteme" erarbeitet, dessen Sekretariat vom DIN gehalten wird. Bei der Erstellung der Ausgabe von 2007 wurde die Richtlinie 70/156/EWG berücksichtigt. Durch die Richtlinie 2007/46/EG wurde die Richtlinie 70/156/EWG ersetzt. Darüber hinaus bezieht sich die Definition des Krankenwagens (Rettungsdienstfahrzeug) aus der Verordnung (EU) Nr. 678/2011 der Kommission vom 14. Juli 2011, die Anhang II ersetzt und die Anhänge IV, IX und XI der Richtlinie 2007/46/EG abändert, auf die EN 1789:2007. Da der Text zur Verifizierung der Übereinstimmung interpretationsoffen ist und für die in der Richtlinie 2007/46/EG oder der EN 1789:2007 definierten Technischen Dienste oder örtlichen Behörden Schwierigkeiten darstellen kann, wurde die EN 1789:2007 durch die notifizierten Stellen nicht einheitlich angewendet. Diese Unterschiede können dazu führen, dass für ein und dasselbe Rettungsdienstfahrzeug sowohl bescheinigt wird, dass es EN 1789:2007 entspricht, als auch, dass es dieser Norm nicht entspricht. Hersteller von Rettungsdienstfahrzeugen haben möglicherweise die gleichen Deutungsprobleme bei der Auslegung ihrer Rettungsdienstfahrzeuge. Anwender von Rettungsdienstfahrzeugen haben möglicherweise die gleichen Deutungsprobleme, die ihre Verantwortlichkeiten beeinflussen. Diese zweite Änderung bietet nun Antworten bezüglich der Anwendung von EN 1789:2007 und vermeidet Unterschiede in der Deutung zwischen den notifizierten Stellen bei der Überprüfung der Übereinstimmung von speziell an den medizinischen Transport angepassten Fahrzeugen (Krankenkraftwagen).
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 1789:2010-11 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 1789:2020-12 .
Gegenüber DIN EN 1789:2007+A1:2010-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Normative Verweisungen aktualisiert; b) Begriff "zulässiges Gesamtgewicht" (ehemals 3.5) gestrichen und folgende Begriffe neu aufgenommen "Nutzlast des Rettungsdienstfahrzeugs" (3.5), "Technischer Dienst" (3.8), "Verifizierungshilfsmittel" (3.9), "Nicht ausgerüstetes Rettungsdienstfahrzeug" (3.10); c) Anforderungen für das "Visuelles und akustisches Warnsystem"(4.3.5) aufgenommen, d) neuer Abschnitt "Gewichtsreserve" (4.5.10) aufgenommen; e) Anforderungen für die Messung des Innengeräuschpegels festgelegt (5.2.2 und 5.2.3); f) Anforderungen für die dynamische Prüfung festgelegt (5.4.1); g) Anforderungen für die Prüfung der Befestigung der Krankentrage am Fahrzeugboden festgelegt (5.4.2); h) Anforderungen für die Prüfung der Vorrichtungen zur Befestigung von Medizinprodukten (Geräten) festgelegt (5.4.3); i) Anforderungen für die Prüfung der Einrichtungen festgelegt (5.4.4); j) Anforderungen für die Prüfverfahren festgelegt (5.4.5); k) Prüfung von abgerundeten Kanten im Krankenraum spezialisiert (5.5); l) Verfahren zur Verifizierung der Spezifikationen des Krankenraums aufgenommen (5.6); m) Verfahren zur Verifizierung der Spezifikationen des Ladebereichs aufgenommen (5.7); n) Verfahren zur Verifizierung der Maße des Krankenraums aufgenommen (5.8); o) Verfahren zur Verifizierung der Sitzmaße im Krankenraum aufgenommen (5.9); p) Prüfung der Lüftungsanlage festgelegt (5.10); q) Prüfung der Heizungsanlage festgelegt (5.11); r) Prüfung der Kühlanlage festgelegt (5.12); s) Prüfung der Innenbeleuchtung festgelegt (5.13); t) Prüfung der Infusionshaltevorrichtung festgelegt (5.14); u) Abschnitt für die Konformitätsbewertung aufgenommen (7); v) zu erfüllende Anforderungen für die Erteilung eines Übereinstimmungszertifikats aufgenommen (8) w) informativer Anhang "Übereinstimmungszertifikat" (ehemals Anhang C) gestrichen; x) neuer Definition informativer Anhang für die Karosserietypen von Rettungsdienstfahrzeugen aufgenommen (Anhang B); ZA-Anhang aktualisiert.