Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage, eine besinnliche Zeit und ein gesundes Neues Jahr!
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Norm [AKTUELL]
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Dieses Dokument legt die Anforderungen und speziellen Verfahren für die Bewertung der umweltbezogenen, ökonomischen und sozialen Qualität eines Ingenieurbauwerks unter Berücksichtigung der Funktionalität und technischen Merkmale und Eigenschaften des Ingenieurbauwerks fest. Durch dieses Dokument wird die Entscheidungsfindung bei einem Projekt unterstützt, indem ein genormtes Verfahren bereitgestellt wird, das die Vergleichbarkeit von Programmoptionen ermöglicht. Die Bewertung der umweltbezogenen und ökonomischen Qualität eines Ingenieurbauwerks beruht auf der Ökobilanz (LCA), den Lebenszykluskosten (LCC), den Kosten über den gesamten Lebenszyklus (WLC) sowie weiteren quantifizierten umweltbezogenen und ökonomischen Angaben. Der Bewertungsansatz umfasst alle Phasen des Lebenszyklus des Ingenieurbauwerks und schließt alle mit dem Ingenieurbauwerk verbundenen Bauprodukte, Prozesse und Dienstleistungen ein, die über dessen Lebenszyklus genutzt werden. Dieses Dokument ist für neue und bereits bestehende Ingenieurbauwerke sowie für Modernisierungsprojekte anwendbar. Die umweltbezogene Qualität beruht auf Daten, die von Umweltproduktdeklarationen (EPD) und weiteren Indikatoren stammen. Dieses Dokument ist nicht für die Bewertung der umweltbezogenen, sozialen und ökonomischen Qualität von Gebäuden als Teil des Ingenieurbauwerks anwendbar; stattdessen gelten EN 15978, EN 16309 und EN 16627. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 005-01-31 AA „Nachhaltiges Bauen (SpA zu ISO/TC 59/SC 17 und CEN/TC 350)“ im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau).
Korrekturinformation: Berichtigtes Dokument: Bezieher des Vorgängerdokuments DIN EN 17472:2022-09 erhalten eine kostenfreie Ersatzlieferung .
Gegenüber DIN EN 17472:2022-09 wurden folgende Korrekturen vorgenommen: a) in Unterabschnitt 11.3.3.9.3.1 „Allgemeines“ unter Risikobewertung wurde „sehr hohe Wahrscheinlichkeit“ durch „sehr geringe Wahrscheinlichkeit“ ersetzt; b) in Unterabschnitt 11.4.2 „Ökonomische Berechnungsverfahren“ wurde „nicht länger“ durch „länger“ ersetzt; c) weitere Übersetzungsanpassung in 3.53, 7.1, 7.3, 7.4.6.1, 7.4.6.5, 8.6.6, Tabelle 2 und Anhang E.