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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm verfolgt das Ziel, die Anforderungen für Absperrungen zum Trennen von Arbeitsbereich und Gefahrenraum festzulegen und zu harmonisieren, sowie Arbeiter am unbeabsichtigten Eintritt in den Gefahrenraum zu hindern. Zweck dieser Norm ist es nicht: - Anforderungen zur baulichen Trennung festzulegen, um einen sicheren Zugbetrieb im Bereich einer Baustelle sicherzustellen (1); - Anforderungen zur baulichen Trennung festzulegen, um die Sicherheit auf der Baustelle während des Zugbetriebs sicherzustellen (2). Beispiele für den Ausschluss der vorstehend erwähnten Verwendungszwecke: (1) Im Fall eines Kraneinsatzes auf einer Baustelle könnte der Kranausleger den Lichtraum eines nicht gesperrten Gleises berühren oder sogar in diesen eindringen und die Sicherheit des Zugbetriebs gefährden. (2) Eine Absperrung schützt die Arbeiter nicht in Bezug auf Gegenstände, die von einem durchfahrenden Zug fallen. Für diese Norm ist das Gremium NA 087-00-01-09 UA "Sicherheitsmaßnahmen während Gleisbauarbeiten" bei DIN zuständig.
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